Anlegen eines Dummy-Mitarbeiters zur Eingabe von Pauschalsteuer / pauschaler Lohnsteuer

Hallo zusammen,

nachdem ich schon eine Weile immer wieder im Forum auf hilfreiche Beiträge stoße, habe ich nun den Punkt erreicht, an dem ich aktiv um Hilfe bitten muss.

Ich arbeite ganz neu im Personalwesen mit Lexware professional 2018 Lohn & Gehalt. Mit Personal und Gehaltsabrechnung hatte ich vorher noch nichts zu tun. Nun ist in der Firma aufgefallen, dass für eine Betriebsveranstaltung im Dezember 2017 pauschale Lohnsteuer abgeführt werden muss. Im Internet wird empfohlen, für solche Fälle einen Dummy-Mitarbeiter anzulegen, der nur zur Abrechnung der Pauschalsteuer genutzt wird. Das wollte ich auch machen und danach bei der Lohndatenerfassung unter „geldwerter Vorteil“ in der Position 2911 „Betriebsveranstaltung pauschal“ die abzuführende Lohnsteuer eintragen.

Deshalb habe ich einen Dummy-Mitarbeiter nur mit Namen und Personalnummer angelegt, aber das Programm lässt mich keine Angaben eintragen, weil die Stammdaten unvollständig sind. Gefragt wird z.B. nach Geburtsdatum und Krankenkasse. Ehe ich jetzt weiter probiere und alles verschlimmbessere, wende ich mich hilfesuchend an Euch.

Meine Fragen sind:
Wie genau gehe ich in diesem Fall vor?
Welche Angaben kann ich bei den Stammdaten des Dummy-Mitarbeiters hinterlegen ohne dass später Fehler bei irgendwelchen Beitragsabrechnungen etc. entstehen?
Ist es richtig, im Feld 2911 „Betriebsveranstaltungen pauschal“ die abzuführende Lohnsteuer einzutragen? (und nicht die Bemessungsgrundlage)
Gibt es sonst etwas, was ich beachten muss?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

Katharina

Hallo Katharina,

also ein Dummy ist immer problematisch, da mosert das Program… klar
Bist Du denn über dem Pausch-Betrag?
Lies mal hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/betriebsveranstaltungen/pauschalversteuerung-einer-betriebsveranstaltung_78_429216.html

Noch zum Nachlesen:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/abrechnung-der-aufwendungen-fuer-eine-betriebsveranstaltung-61-pauschalierung-beguenstigter-zuwendungen_idesk_PI10413_HI1564502.html

Danke für die Lesetipps. Die Artikel habe ich schon gefunden. Bei Haufe bin ich generell sehr viel unterwegs zum lesen, vertiefen und lernen.

Ja, bei einzelnen Mitarbeitern, die mit Begleitung teilgenommen haben. Ich möchte die Pauschsteuer ungern bei den betreffenden Mitarbeitern eintragen. Denn ich gehe davon aus, dass die Angaben dann auf dem entsprechenden Gehaltsnachweis auftauchen und ich müsste jedes Mal erklären, warum das so ist und was es bedeutet.


Wie wird der Vorgang denn in der Praxis mit Lexware gelöst?

Mh… ob das überhaupt im Lohnprogramm dann etwas zu suchen hat…
Wie gesagt willsz Du das nicht jmd. Mitarbeiter aufbürden, dann wäre da auf dem entsprechenden Lohnkonto einzupflegen.
Ich würde die Pauschalsteuer manuell berechnen und die 25% der Summme dann einfach nur buchen ^^ und abführen.

Ob das generell so ok ist - frag da doch einmal bei deinem Steuerberater nach.

Ich dachte, genau diesen Service bietet ein Lohnprogramm, oder? :confused: Die normale monatliche Lohnsteuer wird ja auch über Lexware Lohn & Gehalt gemacht. Nur an der konkreten praktischen Durchführung scheitere ich. :frowning:

Die Steuerberaterin kann ich nicht fragen, weil sie keinen Lohn macht und auch keine Erfahrung mit Lexware Lohn & Gehalt hat. Die Person, die vor mir den Lohn gemacht hat, hat nie pauschale Steuer abgeführt und weiß auch nicht, wie es geht. Dank der Betriebsprüfung darf ich das aber nun zukünftig machen.

Also noch einmal meine etwas anders formulierte Frage in die Runde der erfahrenen Lexware Lohn & Gehalt-Anwender:

Wie bucht ihr pauschale Steuer in der Praxis in Lexware Lohn & Gehalt?

Moin, moin :wink:
Sorry da muss Dir hier jmd. anderes weiterhelfen.
Da mich diese Frage auch beschäftigt hat, habe ich mal gegoogelt und kam aber auch nur auf eine Haufe Info das man einen Dumy dafür anlegen soll. Aber leider nix beschrieben, wie man da vorgeht.
Habe sogar im Mustermandaten mal geschaut und Du hast total recht… Dummy funzt rein gar nicht.
ABer was mich noch beschäftigt: Wo würdest Du denn den Betrag der pauschal verteuert werden solll, einpflegen?
Unter welchem Punkt?

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Nachdem ich mal im hauseigenen Forum von Lexware geschaut habe, bin ich auf die Lohnart „2911 Betriebsveranstaltung pauschal“ gestoßen. Befindlich unter „geldwerter Vorteil“ bei Eingabe der Lohndaten. (Link zum Beitrag: Lohn-Gehalt Pro - Betriebsausflug Kosten erfassen | Lexware Support Forum und in ähnlicher Form unter Lohn-Gehalt Standard / Plus - Betriebsausflug pauschalieren | Lexware Support Forum).

Für meinen aktuellen Fall habe ich mich jetzt zu folgendem Vorgehen entschlossen:
Ich buche den pauschal zu versteuernden Betrag diesmal auf mein eigenes Lohnkonto unter 2911 Betriebsveranstaltung pauschal. Und schaue mir dann an, wie sich der Vorgang auf der Gehaltsabrechnung darstellt.
Für die Zukunft überlege ich mir, ob ich die entsprechenden Beträge dann doch bei jedem Einzelnen individuell eingebe. (Und bereite mich auf die zu erwartenden Rückfragen der Mitarbeiter vor…)

Danke für Deine Rückmeldungen!

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Danke Dir für diesen Link - werde ich gleich einmal schauen.

Für meinen aktuellen Fall habe ich mich jetzt zu folgendem Vorgehen entschlossen:
Ich buche den pauschal zu versteuernden Betrag diesmal auf mein eigenes Lohnkonto unter 2911 Betriebsveranstaltung pauschal. Und schaue mir dann an, wie sich der Vorgang auf der Gehaltsabrechnung darstellt.

UJa mach das mal. Denke da dürfte Steuerlich nix passieren. Hauptsache das bei der SV nix passiert.

Für die Zukunft überlege ich mir, ob ich die entsprechenden Beträge dann doch bei jedem Einzelnen individuell eingebe. (Und bereite mich auf die zu erwartenden Rückfragen der Mitarbeiter vor…)

Ganz genau - würde ich dann auf jeden Fasll so machen, denn so ist das sicher auch nicht nur von „Lexware“ gewollt, und
buchalterisch auch korrekt.

Danke auch für Deine Rückmeldungen!