Umlage in Lohnabrechnung ausweisen, Umstellung auf Gehalt

Hallo,

Beschäftigte im Garten- und Landschaftsbau sind verpflichtet einen Teil ihres Arbeitsentgelt an die EWGaLa zu zahlen. Habe mal den Text unten angehangen zum besserem Verständnis.

Die Winterbeschäftigungs-Umlage beträgt ab 1. April 2007 2,00 % der umlagepflichtigen
Bruttoarbeitsentgelte der gewerblichen Arbeitnehmer (1,85 % Winterbeschäftigungs-
Umlage +
0,15 % Bearbeitungsgebühr).
Getragen wird die Winterbeschäftigungs-Umlage von insgesamt 2,00 % anteilig
durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,20 % und durch die Arbeitnehmer in Höhe von
0,80 %. Der Arbeitgeber ist hierbei – wie im Verfahren beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag
– zum Abzug des Arbeitnehmeranteils vom Arbeitsentgelt berechtigt
und zur Zahlung und Abführung des Gesamtumlagebetrages von 2,00 % der betrieblichen
Bruttolohnsumme verpflichtet.
Der von den Arbeitnehmern zu tragende Anteil der Umlage ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Für den vom Arbeitgeber vorzunehmenden Einbehalt, ist also
der Arbeitnehmeranteil von 0,80 % aus dem Bruttolohn des einzelnen Arbeitnehmers
zu errechnen und einzubehalten. Um diesen Betrag vermindert sich der auszuzahlende
Nettolohn.

Dieser Betrag muss ja in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Nur wie erstelle ich quasi eine neue Lohnart für diesen Fall?

Und dann noch etwas. Ab diesem Jahr zahle ich keine Stundenlöhne mehr sondern Gehälter. Wie kann ich dieses bei bereits bestehenden Mitarbeitern (sind ab März wieder eingestellt) ändern?

Danke und ein schönes Wochenende.