Was ist bei Ameldung eines neuen Mitarbeiters zu beachten ?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte einen neuen Kollegen aus dem europäischen Ausland anmelden, so dass es hinterher keine Probleme gibt.
Der Kollege arbeitete am 08.01. seinen ersten Tag bei uns, am 11.01. ging er mit Wohnungsgeberbestätigung zum Einwohnermeldeamt und hat sich ab dem 08.01. dort angemeldet. Kann ich ihn in Lexware nun zum 08.01. anmelden, muß ich ihn mindestens einen Tag später anmelden, damit es keine Probleme gibt oder wie ist das ganz konkret?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

Hallo Sabine,

das kann ich fachlich leider nicht beantworten, da ich nicht über die entsprechenden gesetzlichen Hintergründe im Bilde bin. Evtl. besser bei der Kasse und/oder Deinem Steuerbüro nachfragen.