Keine BG Stammdaten trotz erfolgreicher Anfrage!

Liebe Community,

kürzlich habe ich mich entschlossen, nun doch mit dakota zu arbeiten und vor wenigen Tagen mein Zertifikat bekommen. Bislang habe ich die anstehenden Meldungen über SV-Net gemacht.

Ich arbeite mit Financial Office, Version 22.00.

Nun habe ich folgendes Problem:

Ich habe ordnungsgemäß die Mitgliedsnummer und Pin der (einzigen) BG kontrolliert, und nach einigem Suchen auch die Anfrage an den Stammdatendienst stellen können. Das Verarbeitungsprotokoll konnte ich unmittelbar darauf abholen, keine Fehler.

Jedoch habe ich in der Antwortzentrale unter „zu übernehmende Stammdaten“ nichts stehen! Und in der Anzeige der Berufsgenossenschaft in Lohn + Gehalt steht unter Gefahrtarifstellen: „Es wurden von Ihrer Berufsgenossenschaft noch keine Stammdaten mit lohn+gehalt abgeholt.“

Versehentlich habe ich das Protokoll dann zu allem Überfluss in die Dakota-Historie verschoben, und kann es von dort nicht wieder in die Verarbeitungsprotokolle zurück verschieben. Lag hier der Fehler?

Was mache ich jetzt? Ich muss im Januar doch die BG-Meldung abgeben, und das kann ich nicht wenn nicht vorher die Stammdaten abgeholt wurden!

Und eine erneute Anfrage an den Stammdatendienst konnte ich auch nicht machen. So langsam macht sich bei mir die Verwirrung immer breiter, kann mir jemand helfen das Problem zu lösen? Wie komme ich an diese verflixten Stammdaten heran zum einlesen in Lohn + Gehalt?

Herzlichen Dank schon einmal im Voraus.

Keiner eine Idee oder einen Tipp? :cry:

Hallo Lupine,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Die Rückmeldung kann durchaus ein paar Tage dauern, die kommt nicht wenige Sekunden nach dem Versand. Wenn Du unter Extras - dakota - Abholen vom Kommunikationsserver anklickst, kommt dann etwas an?

Ja, das Verarbeitungsprotokoll selber kam an, nicht aber die Stammdaten - wie beschrieben.

Ein Telefonat mit der BG am Donnerstag ergab, dass dort keine Anfrage zu verzeichnen war. Der Mitarbeiter war ausgesprochen nett und hilfsbereit, und diese Auskunft hat mir schon einmal weiter geholfen. Lexware hätte mir also kein Verarbeitungsprotokoll mit dem Status „o.k.“ zustellen dürfen, sondern hätte eigentlich eine Fehlermeldung ausgeben müssen.

Nach über 10 Jahren Lexware-Erfahrung bin ich einigen Kummer gewöhnt und habe deshalb zunächst Dakota mit Hilfe der lexware-eigenen Anleitung repariert - nur für den Fall, dass es fehlerhaft wäre. Kein Erfolg.

Ich habe daraufhin die Datensicherung zurückgesichert, die ich unmittelbar vor der Dakota-Installation gemacht hatte. Ebenfalls ohne Erfolg.

Daraufhin habe ich zu einem etwas „drastischeren“ Mittel gegriffen:

Zum Glück mache ich seit einiger Zeit regelmäßig neben der normalen Datensicherung die jeden Tag bei Verlassen des Programms angefordert wird eine Rechnerwechsel-Datensicherung um mir zu ersparen, einen ganzen Rattenschwanz an Datensicherungen einspielen zu müssen. Diese habe ich zurückgesichert.

Und siehe da, beim nächsten Anfrageversuch beim Kommunikationsserver bekam ich tatsächlich die Stammdaten zum Abruf angezeigt, konnte diese abrufen und auch im Programm übernehmen. Auch der GTS-Abgleich funktioniert, ich freue mich dann mal gaaaaanz vorsichtig, und harre der Dinge die da im Januar kommen sollen.

Herzlichen Dank, dass du dich mit meinem Problem beschäftigt hast, und vielleicht hilft meine Erfahrung ja mal jemand anderem weiter.

Eines weiß ich: die RW-Sicherungen werde ich noch öfter als bisher machen - die können im Ernstfall offensichtlich wirklich Gold wert sein.

Hallo Lupine,

die Protokolle erstellt ja nicht Lexware, sondern der Verarbeitungsserver des jeweiligen Empfängerdienstes.

Das kann man tun, ich persönlich finde das jedoch unnötig. Die Zeit, die zusätzlich mit der Erstellung der RW-Dasi verbringst, kannst Du dann auch mit der Rücksicherung der „normalen“ Dasi und dakota Dasi aufbringen. :slight_smile: Aber letztlich darfst Du es natürlich gern so handhaben, wie es für Dich am praktischsten ist.

Spannend. Wenn Du die Daten nun bekommen hast, ohne erneut etwas vorher zu versenden, ist das für mich eher ein Zeichen dafür, dass die Aussage, bei der BG seien keine Daten angekommen, nicht so ganz richtig war… Aber Hauptsache, nun passt alles. :slight_smile:

Danke für Deine Rückmeldung.

Es ist allerdings schon ein recht erstaunlicher Zufall, dass erst die RW-Rücksicherung dazu führte, dass die O. K. Meldung verschwand, und ausgerechnet innerhalb dieser nur knapp über 20 Minuten die Daten abholbar wurden. Ich hatte es direkt vor der Rücksicherung das letzte Mal probiert.

Das Telefongespräch mit der BG fand übrigens am 14.12. statt und ich glaube dem Mitarbeiter, dass zu diesem Zeitpunkt noch nichts dort vorlag, aus dem persönlichen Eindruck während des Gesprächs und dem Gesprächsverlauf heraus.

Ohne die RW-Sicherung hätte ich Lexware komplett deinstallieren und neu installieren müssen, mit der reinen Rücksicherung der normalen Sicherung hat es ja nicht funktioniert (absolut unmittelbar vor der Rücksicherung der RW-Sicherung). Bei der normalen Rücksicherung scheinen ein paar Datenfetzen zurückgeblieben zu sein (denn solche Zufälle sind nun wirklich nicht sehr wahrscheinlich).

So gesehen hat sich der Zeitaufwand für mich doch deutlich gelohnt. Übrigens ist der meiner Erfahrung nach auch durchaus überschaubar, so etwas macht man ja dann auch nicht jeden Tag, sondern alle 2 Wochen oder auch in größeren Abständen, je nach Bedarf und persönlicher Vorliebe.

Aber jeder so, wie es ihm am besten gefällt :slight_smile: Ich bin jedenfalls sehr erleichtert, dass die Stammdaten dort sind wo sie hingehören. Und ich wollte auch nur anderen in vielleicht ähnlicher Situation meine Erlebnisse schildern, als Denkanstoß was man noch probieren kann, bevor man sich mit der Hotline in Verbindung setzt.

Vermutlich hätte auch eine Rücksicherung einer älteren Sicherung von dakota ausgereicht. :slight_smile:

Das ist auch vollkommen ok. :slight_smile: Ich wollte nur darstellen, dass die Rechnerwechsel-Dasi eben für einen Rechnerwechsel gedacht ist und aus meiner Sicht nicht als reguläre Sicherung geführt werden muss.