Hallo,
mein AZUBI ist seit mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähig. Nun ist es im November so, daß ich bis 24.11 seinen Lohn weiterzahle und er dann von der Krankenkasse Krankengeld erhält. 17 Tage Krank mit Lfz. 4 Tage Krank ohne Lfz.
Muß ich die Ausbildungsvergütung vorher kürzen und vom gekürzten Betrag wird dann die Lohnerstattung berechnet?
Wenn ich diei volle Ausbildungsvergütung eingebe, wird laut Lohnzettel-Vorschau auch die Volle Ausbildungsvergütung ausbezahlt.
Wenn ich allerdings die Ausbildungsvergütung kürze gilt diese wiederum für den gesamten Monat und die Lohnfortzahlung wird scheinbar falsch berechnet.
MfG
Carsten