Hallo zusammen,
ich muss „leider“ einen Mitarbeiter mit Fahrtenbuch abrechen.
Eine Anleitung mit den manuell anzulegenden Lohnarten habe ich schon gefunden und ist soweit nachvollziehbar.
Was ich nicht eindeutig erkenne ist, ob man bei der Fahrtenbuchmethode auch die pauschale Abrechnung der Kilometer Wohnung-Arbeitsstätte, analog zur 1%-Methode, durchführen darf.
Danke schon mal
und
freundliche Grüße
Till