Lexware financial office

Hallo,
habe heute die Krankenkasse-Listen 2015 der K-B-S (Minijob) überprüft. Dabei festgestellt, dass das Programm das ganze Jahr mit den Sätzen vom 01.01.2014 ( U1= 0,7% U2= 0,14%) gerechnet hat. Die korrekten Sätze mit U1 =0,7 % und U2 = 0,24 % ab dem 01.01.2015 und ab dem 01.09.2015 mit U1 1% und U2 = 03% sind in Krankenkassen allgemein und aktuell hinterlegt ( stehen auch auf den Beitragsnachweisen).
Habe es schon mit Neueingabe der Umlagesätze , Korrektur und neuer Zeitraum probiert.

Hat jemand eine Idee, wie ich die richtigen Umlagezahlungen übermitteln kann.

Nora

Hallo Nora,

du kannst ja unter Verwaltung / Krankenkassen Allgemein die Umlagesätze für einen Zeitraum z.B. ab Jan 17 ändern. Nach der Änderung startet ein Korrekturassistent und mit dem nächsten Beitragsnachweis werden dann die zusaätzlichen Beiträge abgeführt.

PS:
Grundsätzlich bist du für die Pflege der U1/2 und auch Zusatzbeiträge verantwortlich, das macht Lexware nicht. Abhilfe kann dir da das Zusatzprogramm E service Personal geben.

Hallo Frank,
ich habe die richtigen Sätze 2015 eingegeben und das Programm gibt mir diese Werte auch auf den Beitragslisten.
Versuche es mit dem Korrekturassistenten durch eine Änderung im Januar – die ich dann wieder berichtigen muss.
Hoffentlich funktionier es

Gruß
Nora

Hallo Nora,

eine Änderung wird erst ab 2016 rückwirkend berechnet werden. Änderungen werden von Lexware grundsätzlich nur noch für das Vorjahr zugelassen.

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Hallo Frank

„eine Änderung wird erst ab 2016 rückwirkend berechnet werden. Änderungen werden von Lexware grundsätzlich nur noch für das Vorjahr zugelassen.“

Was machen denn dann die Prüfer bei Fehler ? Die prüfen doch mehrere Jahre
Was kann der Prüfer überhaupt machen , wenn die Umlagesätze richtig hinterlegt sind und oben auf den Beitragsnachweisen stehen. Nur das Programm nicht rechnen kann?

Gruß
Nora

Hallo Nora,

die Prüfer prüfen schon länger und werden dir dann sagen was nicht stimmt, bzw. die Höhe evtl. Nachforderung.

Wie du das in das Programm bekommst ist denen egal. ich weiß aber aus Kundengesprächen, das oft nur der Betrag überwiesen werden muß, ohne das Änderungen im Programm vorgenommen werden müssen.

Anders kenne ich es nicht - da abgeschlossene Jahre nicht mehr geändert werden dürfen (Buchhaltung, Abgabe Steuererklärungen etc.), reicht es völlig aus, den errechneten Betrag zu überweisen und im Zahlungsjahr entsprechend zu verbuchen. Alles andere wäre ohne Änderung der Steuererklärungen, eingereichten Bilanzen etc. nicht machbar.

Hallo,
wieder was gelernt :slight_smile: .
Danke für die schnelle Hilfe.

Nora