ELStAM polnische AN

Liebe Mitstreiter*innen,

ich arbeite mit LuG pro Einzel unter W7, alle updates installiert.

Bei einem Mandanten arbeiten zwei Polen. Krankenkassentechnisch war die Anmeldung kein Problem, sie hatten sich gekümmert.

Bei der Steuer kamen gar interessante Rückmeldungen (sie hatten eine Steuer-ID mitgeteilt). Aber keine zu übernehmende Steuerklasse.
Nachdem Arbeitgeber und ich einige Telefonate mit dem Finanzamt Hameln geführt hatten, welches wohl federführend für diesen Personenkreis ist, wussten wir dass die Rückmeldung über ELStAM solange nicht positiv sein kann wie die Leute keine deutsche Meldeadresse haben.
Also wurde auch diese ohnehin anstehende Frage gelöst und einer bekam dabei sogar eine neue ID.

Nun gibt es immer noch keine positive Rückmeldung von der Finanzverwaltung, weil der Hinweis „bei der Neuanmeldung muss auf das Datum Meldebeginn geachtet werden“ - dieses muss nach der Anmeldung der deutschen Wohnadresse liegen- noch nicht umgesetzt ist.

Nun die eigentliche Frage: Bleibt mir nichts anderes übrig, als die Mitarbeiter ab- und wieder anzumelden oder gibt es irgendwo bei ELStAM ein Feld Anmeldebeginn mit dem ich den neuerlichen Anmeldeversuch in die richtige Richtung bringe?
Die Ab- und Anmeldung würde ich warscheinlich schon gemacht haben, wenn des nicht ein Mandant mit dem unsäglichen Schätzverfahren wäre.


Schönes Rest-WE oder eine gute Woche aus dem vergraupelten Berlin

Hallo,

wenn die AN eine Meldeadresse haben, kannst du Sie nach Anmeldung des Wohnsitzes in Elstam anmelden.

Das funktioniert aber nur, wenn du Wechsel des Datenübermittlers durchführst und die Mitarbeiter zum z.B. 01.11 beim Finanzamt noch mal „anmeldest“. Es werden hier aber alle Mitarbeiter noch mal gemeldet und es geht nur dann, wenn Abrechnungs- und Kalendermonat übereinstimmen.

Mit einer An- und Abmeldung würde es auch funktionieren, da wird er aber auch bei den Kassen abgemeldet, wenn du die SV Meldungen versendest.