Handhabung vorzeitig ausgezahlter Direktversicherung zur Altersvorsorge

Hallo,

unsere Mitarbeiter haben eine Direktversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen. Versicherungsnehmer sind wir als Arbeitgeber, die Mitarbeiter sind die Begünstigten. Der Beitrag wird im Rahmen der Bargeldumwandlung vom Mitarbeiter direkt vom Bruttolohn gezahlt und ist steuer- und versicherungsfrei.
Nun hat ein Mitarbeiter die Kündigung der Direktversicherung gewünscht und hat den bereits angesparten Betrag in Höhe von ca. 3.700,00 Euro von der Versicherung direkt auf sein Konto ausgezahlt bekommen.
Wir als Arbeitgeber haben nun die Pflicht, die auf diesen Betrag fälligen Beitragszahlungen zur Sozialversicherung mit dem nächsten Gehalt abzuführen.
Die Lohnsteuer wird direkt vom Finanzamt einbehalten.

Wer hat eine Idee, mit welcher Lohnart ich den Betrag der vorzeitig ausgezahlten Direktversicherung korrekt berechne und abführe?
Wer zahlt hierfür den Arbeitgeberanteil?

Danke für die Unterstützung.
Biggikieselfluss

Hallo Biggi,

die Versicherung sollte eine Abrechnung über die Leistungen erstellen, Du kannst m.E dafür die Lohnart 1908 - Mehrjahresbezug Altersvorsorge nehmen, diese berechnet nur die SV, m.E. jedoch nicht die Lohnsteuer. Den Auszahlungsbetrag ziehst Du dann als Nettoabzug wieder ab, so dass das Einkommen von Deinem ArbN nur mit den zusätzlichen SV Beträgen belastetet ist.

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