Wie ist Arbeitsunfall zu buchen?

Hallo,

ein Mitarbeiter hatte im August einen Arbeitsunfall mit langfristiger Krankschreibung. Er wurde zum 31.08.17 während der Probezeit gekündigt ( er war seit April bei uns angestellt, also gilt die 4-Wochen-Regel nicht).

Ich habe ihn als Arbeitsunfall gemeldet, aber nicht beachtet, dass dort Entgeltfortzahlung automatisch eingestellt ist (wie viele Firmen handhaben das tatsächlich freiwillig, es wäre besser, Verletztengeld vorrangig einzustellen).

Da der Mitarbeiter schon das Gehalt im September überwiesen bekam und wir von seiner Krankenkasse Entgeltfortzahlung bekommen haben,
weiß ich nicht, ob man das nachträglich über den Korrekturmodus noch ändern kann.

Sowohl BG als auch Krankenkasse wollen Nachweise über die Krankheit haben, ich weiß nur nicht genau, ob ich die Meldung einfach rückwirkend ändern kann, da bereits Geld von mehreren Seiten geflossen ist.

Hallo,

ein Arbeitsunfall ist genauso so zu behandeln, wie eine Krankheit. Das bedeutet, du muß den Mitarbeiter die ersten 6 Wochen das Entgelt weiterzahlen und bekommst über die Krankenkasse über die U1 Erstattung die Kosten z.T. erstattet.

Ich verstehe es auch so, dass du es so entsprechend abgerechnet und eingetragen hast, oder?

1 „Gefällt mir“

Hallo,

danke für die Antwort, dann war ja alles richtig abgerechnet.

Vielen Dank!