Bezüglich der Steuerdaten muss ich mich aber noch mal vergewissern, dass ich das richtig verstanden habe.
Mit Monat der Einmalzahlung ist doch immer noch der Oktober 2016 gemeint, oder?
Dann wäre ja klar, dass als Hauptarbeitgeber abrechnet werden muss, da der Mitarbeiter zum 31.10. 16 ausgeschieden ist.
Diese Eingabe in den Stammdaten des Mitarbeiters muss ich aber im aktuellen Jahr vornehmen, oder?
ja, natürlich. Wenn die Einmalzahlung da stattgefunden hat.
Das kommt drauf an. Wenn Ihr zum Zeitpunkt der Zahlung der Hauptarbeitgeber gewesen seid, dann ja. Wenn Ihr Nebenarbeitgeber gewesen seid, dann trifft der erste Punkt in der FAQ zu, sollte der MA dann bereits eine neue Stelle bei einem anderen AG haben/gehabt haben.
Auch hier kommt es drauf an, wann die Zahlung tatsächlich stattgefunden hat. Die Angabe bezieht sich immer auf den Zeitraum der Einmalzahlung. Also wann wurde das Geld gezahlt?
Ich muss für den Mitarbeiter, der am 31.10.2016 ausgeschieden ist, jetzt - im Oktober 2017 -
rückwirkend noch einen Einmalbezug erfassen, abrechnen und dann natürlich auch zahlen.
Zahlung erfolgt also jetzt erst, d. h. also, wenn der ehemalige Mitarbeiter nun Oktober 2017
in einem neuen Arbeitsverhältnis steht, muss ich als Nebenarbeitsgeber abrechnen?