Wechsel des Hauptarbeitgebers

Hallo und guten Morgen!
Zum 01.03.2017 nahm eine Kollegin bei uns ihre Tätigkeit auf. Sie wurde mit der Lohnsteuerklasse IV angemeldet und auch bestätigt.
Im Mai kam dann plötzlich von der Antwortzentrale die Meldung, dass diese Kollegin in der Steuerklasse VI einzustufen wäre, da wir nicht mehr der Hauptarbeitgeber sind.
Die Kollegin beendete zum 28.02.2017 ihre Tätigkeit beim vorhergehenden Arbeitgeber. Dieser jedoch führte sie von März bis Mai weiterhin als Mitarbeiterin (angeblich Fehler im Abrechnungssystem). Gehalt wurde auch gezahlt. Unsere Kollegin stand nun fortwährend mit dem alten Arbeitgeber in Kontakt, zahlte auch das zu unrecht überwiesene Gehalt zurück.
Im Mai hielt ich Rücksprache mit dem Finanzamt. Mir wurde geraten die Kollegin zum 30.04.2017 abzumelden und per 01.05.2017 anzumelden, da nun auch die Korrektur vom alten Arbeitgeber vorlag.
Dies tat ich und es war soweit alles schick. Kollegin in Steuerklasse IV und wir als Hauptarbeitgeber.
Heute nun bekomme ich in der Anwortzentrale die Meldung dass dies Kollegin seit dem 01.05. in Steuerklasse VI einzustufen ist, da wir nicht der Hauptarbeitgeber sind.
Ich weiß echt nicht mehr weiter… :frowning:
LG Doris

Hallo Doris,

da würde ich erst mal klären ob die Kollegin, die Hauptbeschäftigung bei Euch hat, was ich mal vermute. Dies scheint der andere AG aber anderes zu sehen!?

Dies passiert eigentlich nur, wenn ein anderer AG die Mitarbeiterin auch als Hauptarbeitgeber anmeldet, dann wird der zweite AG automatisch auf Klasse 6 gesetzt. Dies ist ja im Prinzip auch richtig.

Hallo Frank,
Danke für die Antwort!
Die Kollegin hat bei uns ihre Hauptbeschäftigung.
Bei dem alten Arbeitgeber ist sie abgemeldet.
Laut Aussage der Kollegin, die sich mit Finanzamt und ehemaligem AG austauschte, soll ich sie abmelden und neu anmelden.
Die Anmeldung soll dabei aber erst nach einem Monatswechsel rückwirkend gemacht werden.
Da ich jetzt bereits im September bin, werde ich die Kollegin zum 31.08.2017 abmelden und im Oktober zum 01.09.2017 wieder anmelden.
Ob es dann funktioniert?
LG Doris

Hallo Doris,

das wird schon funktionieren, wenn anschließend der andere AG sie nicht wieder anmeldet :astonished: .

Hallo Doris,

hat alles geklappt?

Guten Morgen,
die Kollegin hatte ich zum 31.08.2017 abgemeldet.
Eine Anmeldung wird in Rücksprache mit dem Finanzamt und der Krankenkasse erst im November rückwirkend zum 01.09.2017 stattfinden.
Nun habe ich in der Antwortzentrale noch zwei Nachrichten „hängen“, dass ich diese Kollegin bitteschön in Steuerklasse 6 bringen soll, da wir nicht der Hauptarbeitgerber sind.
Was passiert wenn ich dort auf „übernehmen“ gehe? Die Kollegin ist eigentlich raus und Gehalt bis zum 31.08. ausgezahlt.

Viele Grüße, Doris

Hallo Doris,

zu wann soll denn die ELStAM-Änderung übernommen werden, also was steht dort als Datum?

Guten Morgen Steve,

es steht als Meldung: ELSTAM (Monatsliste 201708001), 05/2017.

Liebe Grüße, Doris

Hallo Doris,

also für einen Zeitraum vor der Abmeldung/dem Ausscheiden der MA. Daher ist es meiner Ansicht nach zu übernehmen. Es werden dann ggf. Korrekturabrechnungen erstellt.