Arbeitsunfall

Hallo,
wir haben seit dem 01.08. einen neuen Mitarbeiter.
Dieser hatte am 25.08. einen Arbeitsunfall also gebe ich nicht Krankheit sondern Arbeitsunfall an, aber dann mit Verletztengeld?
Bei normaler Krankheit würde er ja Krankengeld direkt von der Kasse bekommen, ist das das selbe wie Verletztengeld?
Für eine ganz schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Kathrin

Hallo Kathrin,

also im ersten Monat gibt es m.E. die Unterscheidung nicht zwischen Verletzengeld und Krankengeld. Da würde ich Krankengeld eintragen, die Erstattung ist ja eh gleich.