SFN Zuschläge steuerpflichtig (Phantomlohn)

Nach einer SV-Prüfung sind wir jetzt angehalten, die SFN-Zuschläge, die während Krankheit und Urlaub (theoretisch) anfallen, ebenfalls zu rechnen und zu verbeitragen. Kann mir bitte jemand helfen, wie ich die dafür notwendige Lohnart anlege? Die Zuschläge (25%) sollen nur gerechnet, nicht ausgezahlt werden und sie müssen sozialversicherungspflichtig sein.
Vielleicht rechnet das schon jemand und könnte mir sein Wissen weitergeben. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Hallo,

ich kenne diesen Einwand von den SV Prüfern. Ich meine aber, das du während eines Urlaubes auch SFN Zuschläge zahlen mußt, mit einem Durchschnittsbetrag.

Du kannst jedenfalls keine Lohnart anlegen, die nur rechnet aber nicht auszahlt, zumal du ja den Nettobetrag gar nicht kennst.

Warum verwendest du die normalen Lohnarten nicht hierfür?