kurzfristig Beschäftigte

Hallo zusammen,

  1. wie meldet man kurzfristig Beschäftigte an, bevor man die Lohnabrechnung macht?
  2. wie meldet man denselben kurzfristig Beschäftigten an verschiedenen einzelnen Tagen des Monats an? Unter einer Personalnummer ist eine mehrmalige An- und Abmeldung während des Monats nicht zulässig.

Freundliche Grüße
kassierer

Hallo Kassierer,

man meldet einen kurzfristig Beschäftigten auch nicht innerhalb eines Monats mehrfach an und ab.

Man hinterlegt in den Stammdaten die Personengruppe und versendet die Anmeldung.
Dann wird der Monat ganz normal abgerechnet.

Hat der MA vom 01. - 05. und dann wieder vom 25. - 30. des Monats gearbeitet, dann dokumentiert man diese
Zeiten ( entweder in der Stundenerfassung oder auf einem getrennten Arbeitszeitnachweis ) und rechnet den Monat normal ab.

Viele Grüße
Marcus

Das Versenden der Anmeldung erfolgt dann aber nur einmal im Monat, wenn ich das richtig verstehe.
Wenn eine Bedienung aber z.B. am 5. des Monats für meinen Betrieb arbeitet, muss sie da schon angemeldet sein, nicht erst am 20. des Monats.
Wie soll man sonst bei Zollkontrollen einen Nachweis bringen, dass sie nicht „schwarz“ arbeitet?

Hallo Kassierer,

dafür gibt es doch die Sofortmeldung.

Die wird beim ersten Mal verschickt ( vor der ersten Arbeitsaufnahme ) und gilt dann doch bis zur Abmeldung.

Viele Grüße
Marcus

Vielen Dank für diesen Hinweis - das muss ich mir noch im Programm ansehen.
Wenn ich die Sofortmeldung nur einmal zu Beginn mache und danach nur noch die Monatsmeldung, wie ist dann gewährleistet, dass nur die Tage vom 70-Tage-Kontingent aufgebraucht werden, an denen der Beschäftigte tatsächlich gearbeitet hat?
Geht das aus der Meldung hervor?

Gibt es zu diesem Thema eigentlich ein Tutorial oder eine Anleitung, aus der der genaue Ablauf der verschiedenen Arbeitsschritte hervorgeht?

Hallo Kassierer,

also ein Tutorial im Sinne einer „Arbeitsanweisung“ gibt es nicht, denn das ist eben das Fachwissen des Lohnbuchhalters.
Rechts- und/oder Steuerberatung ist in einem Forum aber durch das Steuerberatergesetz verboten.
Das musst du dann deinen Steuerberater fragen.

Es ist ohnehin schwierig das hier zu erklären, da es sehr auf den Einzelfall ankommt.

Für die Dokumentation der 70 Tage, bzw. für die Einhaltung der Vorschriften für die kurzfristige Beschäftigung generell,
bist du ohnehin verantwortlich.
Das wird weniger vom Zoll als von der Sozialversicherungsprüfung genau überwacht.
Grundsätzlich muss das eben so dokumentiert sein, daß der SV-Prüfer das akzeptiert.

Aber - wie gesagt - da gibt es so viele Möglichkeiten, die in der Praxis vorkommen können, das kann man
unmöglich hier in einem Forum darstellen.
Selbst wenn es erlaubt wäre, wäre das nur sehr unzulänglich.

Darüber solltest du dich mit deinem Steuerberater absprechen.
Eine individuelle Beratung mag zwar im ersten Moment etwas Geld kosten.
Auf Dauer lohnt sich diese aber allemal.

Viele Grüße
Marcus

die arbeits- und steuerrechtliche Situation ist mir soweit klar, nur nicht der Weg, das alles über das Programm zutreffend einzugeben.

Dann verbleiben wir jetzt mal so, und ich hole mir ggf. professionelle Hilfe - vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe bis hierher.

Freundliche Grüße
kassierer

Hallo zusammen,

ich möchte dieses Thema nochmals aufgreifen. Es geht nicht um das rechtliche sondern wie ich in dem Programm die SV-Meldungen erstelle.

Sprich ein „kurzfristiger Beschäftigter“ (kB) kann 70 Tage im Jahr arbeiten. Bsp. Beschäftigung 1.1. bis 31.12.
Der kB arbeitet in jedem Monat 2 Tage. Bsp. 3. und 8. des Monats. Die tatsächlichen Arbeitszeiten dokumentiere ich natürlich und gebe diese auch so in die Abrechnung ein. Die Meldung an die Knappschaft erfolgt über das Programm. Die Meldung ist aber vom 1.1. bis 31.12. Müsste ich nicht am 3. und am 8. eine An- und Abmeldung Schlüsselzahlen 10,30 oder 40 durchführen. Muss ich der Knappschaft die Einhaltung der 70 Tage über die Dakota Meldung nicht dokumentieren oder fragen die mich später nochmals an. Im Programm selbst kann ich ja nur monatsweise bzw. max. 6x. im Jahr einen Mitarbeiter An-/Abmelden.

Anruf der Hotline bedeutet immer 20 Minute Wartezeit. Falls jemand Hinweis hat, Danke im Voraus.

Viele Grüße

Hallo,

die SV Meldungen werden ja immer indirekt über die An- und Abmeldung erzeugt. Wenn du den Mitarbeiter zwischendurch abmeldest, wird z.B. eine Abmeldung erzeugt. Du kannst das übrigens gut verfolgen, wenn du auf der letzten Seite des Lohnkontos schaust, dort sind alle SV Meldungen aufgeführt.