Mehrere Betriebsstätten mit gleicher Betriebsnummer in Verwendung.

Guten Morgen,

ich möchte gerne für eine anstehende Betriebsprüfung von Lohn+Gehalt (aktuelle 2017 Version incl. Update vom 04.01.2017) die euBP-Daten erstellen lassen.

Leider bricht Lohn+Gehalt die Erstellung mit dem Hinweis „Mehrere Betriebsstätten mit gleicher Betriebsnummer in Verwendung.“ ab und fordert mich auf die Mitarbeiter der beiden Betriebsstätten unter einer Betriebsnummer zu „vereinen“. Es handelt sich jedoch um die Hauptniederlassung und eine Zweigniederlassung in einer Stadt und somit wird für beide Betriebsstätten nur eine Betriebsnummer vergeben.

Ordne ich jetzt die Mitarbeiter der Zweigniederlassung der Hauptniederlassung zu, so stünde doch z.B. auf der Lohnabrechnung die Adresse der Hauptniederlassung statt korrekter Weise die der Zweigniederlassung drauf, oder?

Kennt hier jemand eine Lösung?

Beste Grüße
Chr. Schumann

Hallo,

eine Betriebsstätte ist lohntechnisch nur eine Betriebsstätte, wenn Sie eine eigene Betriebsnummer hat. Insofern solltest du die eine Betriebsstätte löschen.

Ich weiß gar nicht ob die Betriebsstätten auf der Lohnabrechnung stehen, du kannst z.B. in dem Textfeld der Lohnabrechnung die Zweigniederlassung vermerken.

„mehrere Betriebsstätten mit gleicher Betriebsnummer in Verwendung“

Wie soll ich denn die Mitarbeiter einer Betriebsstätte „zuordnen“ ??
Die Filiale ist inzwischen auch geschlossen.

Hallo lumpi,

das wird jetzt wohl nachträglich nichts mehr werden.

Da kannst du nur mit dem Prüfer telefonieren und ihn bitten eine konventionelle Prüfung auf Papierunterlagen durchzuführen.

Schon von der Rückrechentiefe her wirst du da für den Prüfungszeitraum nichts mehr „umsortieren“ können, denn Änderungen gehen nur bis maximal zum Januar des Vorjahres.

Es ist aber auch ganz grundsätzlich falsch, wenn man mehrere Betriebsstätten mit der selben Betriebsnummer anlegt.
(Das steht so auch in der Hilfe auf der Seite Betriebsstätten).
Eine Betriebsstätte setzt immer zwingend eine eigene Betriebsnummer voraus.
Sonst kann auch im Meldewesen ein ordentliches Chaos entstehen.

Wenn man mehrere Niederlassungen ( aber mit der selben Betriebsnummer hat ), dann ist das lohntechnisch
eine Betriebsstätte.
Will man das ( aus Transparenzgründen ) getrennt darstellen, dann muss man Kostenstellen anlegen und in der Buchhaltung
die Kosten aufteilen.

Viele Grüße
Marcus

Danke für die Antwort,auch wenn sie nicht viel weiter hilft.
Der Filialbetrieb hat natürlich eine eigene Betriebsnummer,für diesen konnte
ich auch die euB-Daten verschicken.Allerdings ist Datenversand für die Hauptstelle nicht möglich.

Kommentar:
Ich habe zwei Buchhaltungen eines Unternehmers (zwei Betriebsstätten in einer Gemeinde) übernommen, die vorher vom Steuerberater getrennt gebucht wurden und aus denen jeweils Beitragsnachweise unter der gleichen Betriebsnummer gesendet wurden.
In einem Telefonat mit der Knappschaft sagte man mir, dass das dort kein Problem ist, wenn die vorher Bescheid wissen, dass für die Betriebsnummer pro Meldezeitraum jeweils zwei Meldungen kommen. Dann werden die Werte dort einfach summiert. - Also zumindest von daher kein Problem!
Gruß aus dem Norden
Volker