Hallo, habe schon länger das Problem das BG Pflichtges Entgelt wie z.B. Sonntagszuschlag in den Lohnarten nicht berücksichtigt wird.
Habe schon diverse Lohnarten eingegeben,sobald es Sozialversicherungsfrei deklariert ist wird es nicht BG Pflichtig.
Hallo,
in der gesetzlichen Unfallversicherung sind steuerpflichtige und auch steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit beitrags- und nachweispflichtig.
In meiner Lohnart z.B. Sonntagszuschlag steht in der Lohninfo nur Beitrag, aber er berechnet sie nicht.
Verstehe ich nicht. Was ist das „sie“ bei „berechnet sie nicht“? Wenn ich unter Lohnarten schaue und den Sonntagszuschlag (LA0964) aufrufe, dann steht dort bei der BG „keine Stunden“.
Wenn ich in meiner Testfirma nun also die Stunden im Standardlohn erfasse und dann die Stunden bei Sonntagszuschlag wird die Gesamtsumme, also Entgelt Standardlohn + Entgelt Sonntagszuschlag als UV-pflichtiges Entgelt in der Liste der BG zu diesem MA aufgeführt.
Soweit verständlich? Hilft es Dir weiter? Wenn nicht, mach doch mal bitte einen Screenshot der Info zur Lohnart und poste den hier.