Kürzung Gehalt bei Kinderkrankengeld Teilzeit

Hallo, bin neu im Forum und habe eine Frage:

Wie ermittle ich die Gehaltskürzung beim Bezug von Kinderkrankengeld ?

Die Fehlzeit habe ich in L+G plus entsprechend erfasst, die Kürzung erfolgt jedoch nicht automatisch.

Die betreffende Mitarbeiterin bezieht ein festes Gehalt und arbeitet als Teilzeitkraft an drei Tagen in der Woche (Mi, Do, Fr) jeweils 5 Stunden/Tag.

Für einen hilfreichen Rat wäre ich dankbar!

Danke im voraus
Uschi Mitsch

Zusatzinfo:

Den zu kürzenden Betrag habe ich nun nach der Formel

Brutto / durchschnittliche Monatsstunden (= Wochenstunden * 4,33) = Stundenlohn
€ 950 / 15 * 4,33 = € 14,63

ermittelt. Rechnerisch ergibt sich somit für 1 unbezahlten Fehltag = 5 Stunden eine Kürzung von € 73,15 brutto. Nach Eingabe der entsprechenden Fehlzeit erscheint auf der Lohnabrechnung jetzt zwar ein reduzierter Betrag in Höhe von € 918,33 brutto, es müssten aber doch € 950,00 ./. € 73,15 = € 876,85 sein, oder?

Was mache ich falsch?

Uschi Mitsch

Hallo Uschi,

normalerweise kürzt Lexware automatisch das Gehalt wenn:

  • die Kürzung bei der Lohnart eingeschaltet ist, kannst du unter Verwaltung/Lohnarten unter Kennzeichen bei der Lohnart erkennen
  • bei Teilzeitkräften mußt du die Arbeitstage auch unter Stammdaten Arbeitszeit eintragen
  • die Fehlzeit Kind krank oder auch Krankheit mit Krankengeld eingetragen ist.

Die Kürzung von Lexware rechnet etwas anders: Gehalt / 30 * die verbleibenden Tage im Monat.

Du kannst aber auch das Gehalt einfach so kürzen nach deiner Berechnung, das ist auch erlaubt, es gibt da keine gesetzlichen Vorgaben, wie man kürzen muß.

Hallo,

ich habe noch eine konkrete Frage zu einem ähnlich gelagerten Fall: Gilt die Formel für die Kürzung des Gehalts (Gehalt / 30 * die verbleibenden Tage im Monat) auch so bei Teilzeitkräften?

Im konkreten Fall arbeitet die Person nur Dienstags bis Freitags. Wäre es also zulässig, alle Dienstage bis Freitage des Monats zu zählen und diese Zahl in den Nenner zu setzen?

Konkretes Beispiel mit 3 Fehltagen und exemplarisch 1.000 Euro Bruttogehalt:

Nach der ersten Formel käme heraus: (1.000 / 30 * (30-3)) = 900 Euro

Nach der zweiten am Beispiel Jan 2017: Anzahl Dienstage bis Freitage im Januar 2017 = 17
Formel: (1.000 / 17 * (17-3)) = 823,53 Euro

Welche Berechnung ist richtig? Wäre die zweite überhaupt zulässig?

Danke und viele Grüße
Poesi

Hallo Poesi,

also grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung zu den Kürzungen. Lexware kürzt immer mit der 30 er Regelung. Bei Gehaltsempfänger ist es m.E. auch egal wieviel Tage sie arbeiten. Sie bekommen ja ihr Gehalt für den kompletten Monat, egal ob sie 10 oder 20 Tage arbeiten.

Hallo,

ich habe Kind krank im Lexware eingegeben, aber es zieht eben nichts ab, sondern lässt das volle Gehalt stehen.
Muß ich da Kind krank mit Krankengeld eingeben, automatisch steht Kind krank mit Entgeltfortzahlung, was aber gar keinen Sinn macht, da die Krankenkassen die Beträge an die Mitarbeiter auszahlen.

Dies ist bisher noch keinem „Mitarbeiter“ aufgefallen, dass Sie doppelte Zahlungen erhalten haben.

Hallo,

die korrekte Fehlzeit heißt „Kind Krank mit Krankengeld“. Mit Krankengeld ist die Zahlung des Krankengeldes durch die Kasse gemeint.

Lexware sollte dann das Gehalt kürzen, wenn nicht melde dich noch mal, dann ist die Lohnart nicht auf Kürzung gestellt.

Hallo,

in der Lohnabrechnung für Juni hat es das Kind krank mit Krankengeld für 1 Tag im März (31.) rückwirkend gestrichen. Ich habe auch schon bei Erstattung U1/U2 die Korrektur auf Kalendertage gespeichert, den Zeitraum neu erfasst und gespeichert. Die Korrektur für den 31. März registriert er aber nicht, obwohl Kalendertage gespeichert wurden.
Woran kann es noch liegen, wenn die Lohnart bereits korrigiert wurde und der Zeitraum im Korrekturmodus neu erfasst wurde, dass der 31.3. nicht registriert wurde, obwohl der Assistent alles inkl. Betrag gespeichert hat. Den April hat es korrekt verrechnet.

Hallo,

leider ist es so, das bei Monaten mit 31 Tagen die Fehlzeit für 1 Tag teilweise nicht angenommen wird, bzw. die Kürzung nicht durchgeführt wird.

Da solltest du manuell den Betrag kürzen und dann diese Betrag über die EEl Bescheinigung auch melden.

Hallo Frank,

ich habe nun auch das Problem, dass ich eine Mitarbeiterin habe, die für 2 Tage ein krankes Kind pflegt. Ich habe die entsprechende Meldung eingestellt „Kind krank mit Krankengeld“ über den Zeitraum 21.-22. August 2017. Allerdings zieht mir Lexware im Bruttogehalt nur einen Tag ab. Die SV-Tage der Mitarbeiterin sind auch nur von 30 auf 29 gesetzt worden.

Was kann ich tun? Liegt es auch daran, dass es sich um einen Monat mit 31 Tagen handelt? Soll ich das Gehalt in diesem Fall ebenfalls per Hand reduzieren, damit es stimmt?

Danke für eine Antwort.

Hallo Christine,

bei zwei Tagen ist das seltsam, arbeitet die MA denn Vollzeit oder sind in der Arbeitszeit bestimmte Tage ausgeschlossen?

Wenn Sie Vollzeit arbeitet mußt du dann von Hand kürzen, das geht nicht anders.

Hallo Frank,

die Kolliegin arbeitet Teilzeit 25 Stunden. Sie ist aber jeden Tag auf Arbeit. Ich schau allerdings nochmal in den Mitarbeiterstammdaten nach, ob dort jeder Tag hinterlegt ist.

Wenn es denn nicht anders geht, werde ich per Hand kürzen.

Vielen Dank für deine Antwort. :slight_smile:

Hallo Frank, habe da auch mal eine Frage zu… Wo muss ich die Kürzung des Gehalts denn vornehmen? Kann ich direkt den Bruttolohn um den Betrag abziehen oder wird es woanders eingegeben?
Gruß Gaby

Hallo Gaby,

das hängt von der genutzten Lohnart ab und ob bei dieser die Kürzungsoption hinterlegt ist, oder nicht. Weiterhin relevant ist, ob die gewählte Fehlzeit eine Kürzung nach sich ziehen würde.

Hallo Gaby,

wenn in der zu kürzenden Lohnart eine Kürzung hinterlegt ist, dann kürzt das Programm das Entgelt nach erfasster Fehlzeiten selbst:

Das ausgefallene Entgelt wird dann vom Programm in der Entgeltbescheinigung ausgewiesen:

Wenn in der Lohnart keine Kürzung hingelegt ist, kann man das Bruttogehalt auch manuell kürzen.

Die oben beschriebene Lösung gilt für Gehaltsempfänger. Bei Lohnempfängern werden die Stunden manuell gekürzt.

Viele Grüße,
Sancho

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Dankeschön Sancho, somit erhält der Arbeitnehmer im März für 1Tag für Pflege eines Kindes keine Kürzung. Ich würde durch den Assistenten geführt und musste lediglich den Brutto verdienst eingegeben der bei uns ausfällt. In der Gehaltsabrechnung taucht dieses allerdings nirgends auf. Werden die Daten nun automatisch an die KK übermittelt?
Gruß Gaby

Wie kommst Du darauf?

Was genau sollte da auftauchen? Des Gehalt wird um den relevanten Beitrag gekürzt und auf der Lohnabrechnung steht das gekürzte Gehalt. Bei Lohnempfänger:innen ist die Kürzung manuell durch Anpassung der Stunden durchzuführen.

In der Abrechnungsübersicht, also da, wo Du die Lohn-/Gehaltsdaten erfasst, was steht denn da bei Gehalt und was bei gekürzter Betrag?

Automatisch nicht. Es wird lediglich die zugehörige Meldung im Hintergrund erzeugt. Versenden musst Du diese selbst. Entweder via Lexware meldecenter oder svnet.

Bzgl Kürzung.
Wie kommst du darauf?
Antwort:
siehe Hinweis von Sancho:
Bei uns ist als Lohnart dreißigstel hinterlegt.
Die Kürzung (ausgefallenes Entgelt aufgrund der Fehlzeit) wird je nach gewählter Kürzungsart wie folgt ermittelt:
Dreißigstel: Der feste Monatslohn wird mit der Anzahl der Fehltage, die tatsächlich gearbeitet worden wären, multipliziert und durch 30 dividiert.
Hinweis: Bei der Dreißigstel- Methode erfolgt die Berechnung pauschal. Schwankungen zu Gunsten oder zu Lasten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers müssen dabei hingenommen werden (siehe Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012 – AZ: 5 AZR 251/11).
In einigen Fällen kommt es also dazu, dass kein ausgefallenes Brutto entsteht und der Arbeitgeber trotz des Ausfalltags den Monatslohn ungekürzt zu vergüten hat.
Ich bin jeden Tag mehr verwirrt :frowning: oder liege ich da nun doch falsch?

Bitte nutze die Zitatfunktion (einfach zu zitierenden Text markieren und es wird Dir eine entsprechende Funktion angezeigt) . Das macht es übersichtlicher beim Lesen. Danke.

Wenn es nur 1 Tag Ausfall ist, gibt es bei Monaten mit 31 Tagen und 30stel Kürzung tatsächlich keine Kürzung. Da ja Entgelt / 30 x verbleibende Tage Tage nach Abzug der kürzungsrelevanten Fehltage = gekürztes Entgelt. Da bei einem Monat mit 31 Tagen aber ja bei 1 Tag Kind krank noch 30 Tage über sind, ergibt sich keine Kürzung des Entgeltes.

Ich hatte Deinen Bezug nicht gleich verstanden. Sorry für die Verwirrung.

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