Änderung des Mitarbeiterstatus (Minijob-Festanges. innerhalb

Hallo zusammen

ich arbeite mit LWFO Pro 2016. Ein neuer Mitarbeiter hat zunächst 3 Tage (vom 01.06. bis 03.06.) als Minijobber zur Probe gearbeitet. Ab dem 16.06.2016 ist er nun fest angestellt. Am 03.06. hab eich ihn abgemeldet. Nun lässt er sich jedoch nicht ab dem 16.06. anmelden, weil das Programm meckert und meldet, dass dies erst im Folgemonat möglich sei.
Ich befürchte, wenn ich ihn nun als völlig neuen Mitarbeiter anlege, gibt es ein Durchheinander. Hat jemand eine Lösung hierfür?

Da

Hallo,
einen Mitarbeiter im gleichen Monat an und abmelden, geht auch nicht :wink:.

Der korrekte Weg ist, einen sogenannten Statuswechsel durchzuführen, siehe unter Bearbeiten, wenn du eine Lohnabrechnung aufgerufen hast. Damit gibt es für den gleichen Mitarbeiter zwei Abrechnungen für den Monat und auch zwei Stati.

Du kannst aber auch eine neuen Mitarbeiter anlegen, mit neuer Personalnummer.

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Hallo HJGP,

kannst du mir den Sinn erklären warum jemand im selben Monat als Minijobber und ( nach drei Tagen ) festangestellt arbeiten sollte?

Dann arbeitet er doch entweder gleich vom 1. Tag an festangestellt, wenn man festgestellt hat, daß er eingestellt wird.
Oder er wird eben nach den drei Tagen als 101-er angemeldet und bekommt den Lohn für die drei Tage im Rahmen dieses Dienstverhältnisses abgerechnet.

Wenn es aber unbedingt so sein soll, dann wird er eben für die drei Tage als 109-er an- und wider abgemeldet.
Und danach ( mit neuer Personalnummer und neuem Datensatz ) als 101-er.

Viele Grüße
Marcus

Lieber Marcus,

wie du lesen konntest, war der Mitarbeiter als Minijobber drei Tage Probearbeiten. Da er noch in fester Anstellung war, haben wir es als Minijob eingestuft. Da ihm die Arbeit und die Kollegen gefielen und die Kollegen mit ihm gut zurecht gekommen sind, hat er zum 16. des Monats fest angefangen. Ist das so absurd?

Trotzdem danke für deine Mühe

Henner

Hallo Henner,

nein absurd ist es nicht. Nur eben ungewöhnlich.
Es sei denn ihr müsst Sofortmeldungen abgeben.
Ich wickle solche Fälle immer mit dem 101-er Verhältnis ab. Das ist einfacher.
Wenn man am 03. d. Monats schon weiß, daß er zur Monatsmitte anfängt. Der Lohn bzw. die Beitragsschätzungen sind da ja noch nicht fällig.

Wenn ihr das so gemacht habt. Dann würde ich den Minijobber an- und abmelden und den Festangestellten mit einem neuen Datensatz und neuer Personalnummer
wieder komplett neu anlegen.

Viele Grüße
Marcus

Hallo in die Runde,

ist zwar bereits ne Zeit her, dass diese Thema akut war bzw. bestimmt immer wieder akut wird.

Bei uns ist die Erfahrung mit der RV-Prüfung, dass diese Minijobs grundsätzlich gecancelt werden
und alles in eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung gemeldet werden muss.

Bereits mehrfach in der Vergangenheit hier so versucht worden, jedoch wurde immer vergessen,
dass die Minijobarbeitsstunden für den Monat hochgerechnet werden,
kommt mit der Beschäftigung dann ab Monatsmitte lohnsteuerpflichtig nicht hin,
sind dann zu viele Stunden, deshalb wird dies von der RV-Prüfung gecancelt,
was ich allerdings auch richtig finde…

Dies sind doch immer nur Spielchen, die absolut nicht sein müssen.

Mfg
Kurlbaum