Unterbrechnungsmeldung

Guten Abend,

ein Kollege von uns war vom 01.02.-29.02. (voller Kalendermonat) in Elternzeit.

Dies wurde auch unter Fehlzeiten - Elternzeit mit Elterngeld eingegeben.

Warum erhalten wir aber dennoch keine Unterbrechnungsmeldung?



Viele Grüße

Matthias

Hallo Matthias,

nicht mein Fachbereich, ich vermute aber mal, weil es nicht mehr als 1 Monat (30 Tage) ist?

https://support.lexware.de/produkte/lohn-und-gehalt-plus/fragen-und-antworten/000000000065572

Zitat:

Ein voller Kalendermonat muss unterbrochen sein. Ein voller Kalendermonat bedeutet nicht 30 Tage ab dem Beginn der Fehlzeit, sondern alle Tage vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats.

Danke für die Info. :slight_smile: