Anfänger-Frage: Belege bei Folgebuchungen

Hallo zusammen,

ich bin neu in der Buchhaltungsmaterie und hoffe hier Antworten auf eine vermutlich banale Frage zu finden.

In der Literatur heisst es ja immer „Keine Buchung ohne Beleg“, aber wie setze ich das bei Folgebuchungen, Korrekturbuchungen etc. um?

Beispiele:

  • Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten


  • Korrekturbuchung


  • Sofortabschreibung

Muss ich nun wirklich einen Beleg schreiben, ausdrucken und abheften oder reicht der Buchungstext in Lexware als Beleg aus? Oder muss beispielsweise bei einem ARAP eine Rechnungskopie machen und ablegen?

Vielen Dank fuer eure Hilfe
Djeramon

– Nein wie sollte das denn gehen. :wink:
Solch eine Buchung erfolgt nur am Jahresende beim Jahresabschluß.

Was z.B. willst Du korrigieren? Was meinsst Du genau?

Sofortabschreibungen da buchst DU doch nach der Eingangsrechnung auf dem entsprechenden Aufwandskonto.
Somit hast Du dort doch einen Beleg.

Hoffe ich konnmte helfen.

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Hi,

vielen Dank fuer deine Antwort.

Welchen Beleg wuerde ich denn bei der Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten beim Jahresabschluss nutzen?

Beispiel fuer Korrekturbuchung: Ich erhalte eine Rechnung ueber 89,- Euro, verbuche aber versehentlich 98,- Euro. Die Buchung ist bereits festgeschrieben wenn ich den Fehler bemerke. Jetzt muss ich den Betrag ja ueber eine Korrekturbuchung ausgleichen. Was nutze ich hier als Beleg? Einfach noch mal die Eingangsrechnung?

Beispiel fuer Sofortabschreibung: Fuer die Sofortabschreibung mache ich ja mehrere Buchungen. Ich buche ja:

  1. GWG an Bank
  2. Abschreibungen auf GWG an GWG
    Wenn ich die Rechnung nun als Beleg fuer Buchung 1 verwende, was verwende ich dann als Beleg fuer Buchung 2?

Ich hoffe ich konnte mich klar ausdruecken.

Vielen Dank und viele Gruesse
Djeramon

Rechnungsabgrenzungsposten werden am Jahresende gebildet. Dazu mache ich jährlich eine Excel-Tabelle, in der ich alle jahresübergreifenden Zahlungen erfasse und den abzugrenzenden Betrag ermittle. Diese Excel-Tabelle wird am Schluss in ein Pdf umgewandelt und dient als Buchungsbeleg.
Abschreibungen kannst du - falls vorhanden - aus der Anlagenbuchhaltung einen Beleg erzeugen. Wenn nicht, ein Anlagenblatt in Excel und den Abschreibungsbetrag eintragen. Bei GWG reicht die Kontensumme, bei anderen Anlagen musst du ja sowieso über mehrere Jahre aufteilen. Verwende hier den AfA-Rechner - da hast du alle Daten, die du benötigst und im AfA-Rechner den Nachweis.
Korrekturbuchungen: Ausdruck der falschen Buchung und neue Belegnummer und Grund der Änderung.

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Alles klar. Das beantwortet meine Fragen. Vielen Dank. :slight_smile:

Viele Grüße
Djeramon

Hallo Djeramon,

ich würde hier ganz einfach die falsche Buchung stornieren und richtig neu buchen.

Gruß Nancy

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Hallo Djeramon,

ein RAP besteht immer aus 2 Buchungen - die „Bildungsbuchung“ in dem einen Jahr und die „Ausgleichsbuchung“ in dem anderen Buchungsjahr. Beim JAB machst Du nur letztere, denn Du entscheidest ja bereits bei der Einbuchung, ob ein Teil für ein anderes Jahr bestimmt ist und buchst per Splittbuchung einen Teil auf das Sachkonto und den anderen Teil auf das Abgrenzungskonto. Kein Mensch kramt abgeheftete Belege am Jahresende nochmal raus und überprüft jeden einzelnen davon auf RAP. So einen Blödsinn lernt man nur in den Berufsschulen.

Nach dem JAB löst Du ja die Abgrenzungskonten per 01.01. auf. Dazu druckst Du Dir ein Kontenblatt des Abgrenzungskontos und verwendest dieses als Buchungsbeleg in dem anderen Jahr.

Richtig - und dabei benutzt man natürlich die Belegnummer des Ursprungsbelegs. So lässt sich in chronologischer Reihenfolge nachvollziehen, wie und wieoft der Beleg umgebucht worden ist.

Bei einer Sofortabschreibung benutzt Du ebenfalls die gleiche Belegnummer wie für die Rechnung.

Ein Problem entsteht nur bei Buchungsvorlagen. Hier legst Du einen gesonderten Belegnummernkreis „Auto“ an und druckst den Buchungsstapel vor der Ausbuchung aus.

Freundliche Grüße aus dem Ruhrgebiet
Rainer

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