Buchung Auslandsrechnung (Wareneinkauf)

Hallo Zusammen,

bislang stellten für mich die Auslandsrechnungen, ob Waren oder Dienstleistungen kein Problem dar. Jetzt liegt hier eine vor mir, die mir in der Tat richtig Kopfzerbrechen bereitet und ich hoffe nun auf einen Gedankenschubs von Euch. :wink:

Es wurde Ware in den USA gekauft. Die Rechnung wurde in Euro ausgestellt und enthält 19% Mehrwertsteuer. Es gibt keinerlei Angaben zu einer dt. Steuernummer oder Versand aus D nach D. Nach Recherche im Web bin ich dazu auch nicht so richtig fündig geworden, eher fand ich Beiträge zu RE mit der ausländ. Steuer oder Dienstleistungen. Der Warenwert der Sendung würde Einfuhrumsatzsteuer bedeuten, allerdings wurde diese bislang immer vom Spediteur (UPS) in Rechnung gestellt und kam als Extra-Rechnung. Auf der Rechnung ist auch kein Hinweis, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, dass der Versender vllt. die Steuer schon einbehalten hat und selbst ans FA in D abführt (was ich irgendwie nicht so glauben kann/mag). Eine Rechnung über Einfuhrumsatzsteuer liegt noch nicht vor, die Lieferung erfolgte bereits im Januar, so dass normalerweise UPS da längst eine Rechnung geschickt hätte (innerhalb von 4 Wochen).

Wie buche ich diese Rechnung nun richtig? Nehm ich den Bruttowert und buch normal wie Einfuhr, nehm ich den Nettowert und wie Einfuhr. Oder muss ich vllt. doch die gezahlte Steuer in irgendeiner Form berücksichtigen? Habt ihr da Ideen bzw. schon mal so einen Fall gehabt?

Falls es dazu doch eine passende Info im Web gibt und meine Suche vllt. zu umständlich oder falsche/fehlende Suchworte hat, würde ich mich natürlich auch über einen entsprechenden Link freuen.

Ich danke für jedwede Anregungen zur Lösung. :wink:

LG Nancy

Hallo Nancy,

in der Tat ungewöhnlich. Spontan würde ich auf elektronische Dienstleistungen tippen. Aber, ob es so ist?

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/how_vat_works/telecom/index_de.htm#new_rules

Vieleicht hilft es weiter.

Gruß
Harry

Hallo,

es ist definitiv keine elektronische Leistung. Ich sagte ja nicht umsonst Einfuhr. :wink: Es ist ein greifbarer Artikel, der in den USA bestellt wurde und auch geliefert wurde.

Gruß

Wirklich es gibt auch elektronische Dienstleistungen materieller Art.
Der greifbare Artikel kann auch eine CD mit Software sein. Oder EIntrittskarten, oder …

Um was für einen Artikel handelt es sich denn?

Sonst hat der Erbringer vermutlich es alles nicht verstanden. Mit den neuen Gesetz. Hatte ich über Luxenburg auch.

Bei Unternehmern gilt das reverse charge Verfahren. Bei Verbrauchern nicht. Wollten die nicht verstehen.

Sonst bleibt nichts übrig, die USt zu ignorieren. Also Brutto-Buchungen. Die formalen Ansprüche an einer Rechnung sind nicht erfüllt. (Steuernummer)

Anschließend, dann die normale Drittländer-Buchung.

Es geht um ein Smartphone, dass ist egal wie man es dreht, keine Dienstleistung. :wink:

Und danke, ja wenn ich da nicht noch Infos zu erhalte, werd ich das als „normale“ Drittlandsrechnung buchen.

Gruß

Edit:

Da fällt mir gerade etwas ein. Angenommen der Kauf wurde via Amazon.de getätigt, wo dieser Händler aus den USA seine Artikel verkauft, dann könnt das mit der Steuer ja Sinn machen (ist nur die Frage, darf ein ausländischer Händler dies überhaupt bzw. brauch er dafür nicht eine dt. Steuernummer?)? Allerdings weiß der Verkäufer vermutlich nicht, wie bei uns eine ordnungsgemäße Rechnung auszusehen hat, denn auch in dem Fall könnt ich keine Vorsteuer geltend machen.

OK,

Ist der Account bei Amazon auf privat oder gewerblich eingestellt?

Gewerblich (also der Käufer) und bislang ist sowas bei Amazon-Käufen nicht passiert. Meistens gibts bei den Waren eine Rechnung direkt von Amazon, da seh ich nicht mal, wer der eigentliche Lieferant war. Ich kann es nur erahnen, weil es Rechnung mit und ohne Mwst gibt. Der Käufer selber, ist auch als Verkäufer auf Amazon vertreten, daher weiß ich, dass der Account 100% gewerblich ist.

Gewerblich (also der Käufer)

heißt = Du/Sein

Dein/Sein Account ist gewerblich?

Der Mandant von mir ist bei Amazon gewerblich aktiv (Ein- und Verkauf) und hat diesen Kauf bei dem Händler aus den USA getätigt und die besagte RE erhalten. Ich kümmer mich nur um seine Buchhaltung.

OK,

Dann bestehe auf eine ordnungsgemäße Rechnung, es geht auch mit Hilfe von Amazon.

Wahrscheinlich hat der Erbringer Probleme mit der deutschen Gesetzgebung.

Du kannst es auch gleich wegbuchen, wenn es nur ein Gerät ist.

Ok, danke. Dann mach ich mal in die Spur.

genau

entweder netto oder mit Steuernummer.