Verständisfrage zur Buchung von Umsätzen (innergemeinsch. Lieferungen)

Guten Abend,

folgende Ausgangssituation:

  1. in WaWi habe ich Ausg. rechnungen mit Debitoren-Konten erstellt
  2. ER habe ich manuell per Stapel erfasst (zum späteren Ausbuchen) und den entspr. Kreditoren Konten zugeordnet
  3. es liegen noch weitere (viele!) AR vor, die nicht von der WaWi erstellt wurden (werden können) und auf versch. eigens dafür angelegte Erlöskonten verbucht werden müssen. U.a. das Konto 8339 (innergem. Lieferung / Leistung an Unternehmer im EG Auslang mit USt.ID)

Nun erfasse ich die Belege (so der Plan):

  1. Belege zu 1. werden mit den OP abgeglichen - das scheint mir so weit klar und auch logisch
  2. nun zu den AR zu 3.: wenn ich einen Umsatz zu einem der drei „steuerfreien“ Konten buchen will, will lexware einen Debitor haben

Wie kann ih nun diese Umsätze verbuchen, ohne für jeden Vorgang vorher einen Debitor (und demzufolge eine AR?) anlegen zu müssen?

Habe ich die o.g. drei Konten falsch angelegt? Das übersteigt gerade meine buchhalterischen Grundkenntnisse. Dafür sollte es doch eine Möglicheit geben!

Vielen Dank für Eure Hilfen! Ich bin gespannt, welchen Denkfehler ich hier habe.

LG, Kai.

Bei innergemeinschaftlichem Erwerb muss zwingend über Personenkonten gebucht werden, denn von dort holt sich das Programm die notwendige UStID.

Vielen Dank, Ecrivain.

Ok, bei IG lieferungen mit UStID also:

  1. debitor anlegen
  2. AR erstellen und in OP übertragen
  3. bei Zahlungseingang das Debitorenkonto ausgleichen (Debitor an Bank)?

Diese Vorgehensweise würde den Aufwand natürlich enorm steigen lassen.

Was ist bei Zahlungseingängen aus Drittländern ohne UStID? Dafür habe ich beispielsweise das Konto 8367 angelegt. Ginge dann Bank an 8367?

Da die Vorgänge über einen webshop laufen, der sich nicht mit lexware „koppeln“ lässt und es auch mal recht viele einzelne Vorfälle sind, wäre das so nicht recht zufriedenstellend.

LG, Kai

Für die Debitoren ohne UStID kannst du einen Sammeldebitor anlegen - aber achte darauf, dass in bestimmten Ländern die Umsatzsteuer von dir verlangt wird (Stichwort MOSS). Bei Drittländern gelten wiederum andere Vorschriften - nicht ganz ohne.
Ich mache dies für einen Kunden auch - ziehe die Rechnungen via cvs herunter und importiere sie in die Buchhaltung, nachdem ich die Konten noch eingetragen habe (Filtern nach Ländern und evtl. UStID, dann geht es mit Copy and Paste recht schnell).

Bei Kunden mit UStID muss diese ja wegen der ZM dem Programm mitgegeben werden. Hier kannst du nach der UStID filtern - erleichtert etwas, sofern man nicht dauernd neue Kunden hat.

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