Jahreswechsel Umsatzsteuerüberhang

Hallo,

das was früher ging und auch so bei Lexware steht, geht jetzt nicht mehr. :frowning:

  • financial office
  • Bilanz

Beim Jahreswechsel (mit Ust.überhang) wird unter 4. Gegenkonten die 1545 mit einer Fehlermeldung quittiert.
Angeblich muß ein Konto für Verbindlichkeiten angegeben werden.

Gefällt Lexware nicht mehr die Zuordnung des 1545 Kontos?
Was hat sich geändert, das nicht mehr funktioniert. Vor ein Paar Jahren (so oft gibts halt im Januar nicht zurück vom Finanzamt) hat es noch mit 1545 funktioniert.

Hallo gerd,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Wie lautet die Fehlermeldung genau? Kannst Du sie ggf. als Screenshot hier mit einstellen?

Danke.


Lexware tut so, als wenn es nur eine Zahllast geben würde. Wir hatten da aber einen Überhang und haben im Januar Ust. vom Finanzamt zurück bekommen.

Hm, also laut dem Hilfetext, der über das Fenster auf Reiter 4 abrufbar ist, ist Verbindlichkeitskonto und Forderungskonto, abhängig was eben vorliegt, möglich.

Schau Dir doch mal das Konto 1545 bei Dir an. Hat das die Kategorie Forderung?

Ja.

Bei Kategorie steht Forderungen.
Bei Laufzeit ist nichts eingetragen

Aktiva ist: 4. sonstige Vermögen…
Passiva: 1.Kapital

bei Rating BWA ist nichts eingetragen.

Besonders seltsam ist, das die Auswahl die Lexware beim Jahreswechsel an der Stelle wo die 1545 reinmüssen, kein einziges Forderungskonto anzeigt. Nur Verbindlichkeiten und Kapitalkonten. ? !

Zum Kapital gehört dies ja nun auch nicht - dort musst du sonstige Verbindlichkeiten eintragen

Lexware schreibt aber überall, das beim Umsatzsteuerüberhang (= ich bekomme im Folgejahr Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück) man das Konto 1545 benutzen muß.

Das man da negative Verbindlichkeiten einbuchen muß, hab ich noch nicht gelesen oder gehört.

Ist doch auch richtig - das Konto 1545 ist als Forderungskonto deklariert, muss aber - da es auch einmal durch Buchungen zu einer Verbindlichkeit kommen kann, den sonstigen Verbindlichkeiten im Formular EÜR/Bilanz zugeordnet werden. Das hat nichts mit dem Charakter des Kontos als Forderungskonto zu tun! Nur du hattest es dem Eigenkapital zugeordnet und das ist „grottenfalsch“.

Ich hab das 1545 Konto jetzt unter „sonstige Verbindlichkeiten“ zugeordnet.
Aber Lexware lehnt es trotzdem ab. gleiche Fehlermeldung wie bisher.

Ich muss hier leider passen. Ist denn der Saldo auch eine Forderung oder doch eine Verbindlichkeit?

1545 muss sowohl der Aktiv- als auch der Passivseite zugeordnet sein, wie ich das ja schon oben beschrieben habe!
Bei dir dürfte aber noch ein anderer Fehler vorliegen - ich vermute, dass auf dem Konto ein negativer Betrag als Saldo steht und dann wäre es eine Verbindlichkeit.

Wie am Anfang geschrieben eine Forderung (mit Ust.überhang) .

Keiner eine Idee, was lexware für ein Problem hat, das ich 1545 beim Jahreswechsel nicht wählen darf?

Vielleicht liegt es auch daran, dass im Saldovortrag alle Vor- und Umsatzsteuerkonten auf 1791 gebucht werden sollten, damit die Konten für das neue Jahr wieder „frei“ sind. Aber erst nach dem Jahresabschluss - davor können wir hier nur mutmaßen. Wenn 1545 beiden Bilanzseiten zugeordnet wurden, dann wird es bei Lexware richtig ausgewiesen. Wir wissen ja nicht, wie und was du gebucht hast.

1 „Gefällt mir“

Danke für die schnelle Antwort.

Lexware erlaubt mir nur das 1790 zu benutzen. Darf ich denn die Umsatzsteuerfordeung die zu dem Zeitpunkt noch beim Finanzamt offen war, als Verbindlichkeit auf 1790 buchen? Lexware schreibts da ja, da je nach Zahllast oder Forderung die entsprechenden Konten zu verwenden sind. Es erlaubt mir aber nicht, ein forderungskonto auszuwählen.

Ermittelt Lexware selbstständig ob Zahllast oder Forderung vorhanden ist?
Wenn ja wie bzw. mit welchen Konten?

Habs jetzt einfach auf 1790 gebucht. Das ich den Zahlungseingang des Finanzamts Anfang 2017 auf 1545 gebucht habe, wird Lexware sicher dann auch egal sein. :wink: