an EU-Unternehmer weiterberechnete Inlands-Messekosten

Guten Abend allerseits!
Ich bitte um Hilfe bei meiner Denkblockade. Mir liegt eine Rechnung des hiesigen Unternehmers vor mit anteilig weiterberechneten Messekosten an einen EG-Unternehmer zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Ist es richtig, diese auf Konto 4336 (SKR04) zu buchen?
Für Ihre Antwort bedankt sich
B. Jungermann

Hallo Barbara,

das habe ich noch nicht ganz verstanden. Die Rechnung enthält mehrere Positionen, eine davon ist eine Weiterberechnung an einen EG-Unternehmer? Die Rechnung ging aber an Dich/Euch? Die Zusammenhänge sind mir noch etwas unklar. Kannst Du es ggf. auch nochmal mit ein paar (Beispiel-)beträgen unterfüttern?

Hallo Steve,
ich danke Dir sehr für Deine Antwort!
Folgendes: Meine Firma mietet auf Messen Standflächen an, um Kunden ihre Produkte vorzustellen. Einer ihrer Hauptlieferanten aus Frankreich beteiligt sich an den Kosten, da ja auch seine Waren beworben werden. Meine Firma erstellt also Rechnungen an „F“ für die Anmietung der Messestände zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
Konto 4336 gefällt mir eigtl auch nicht - ich hoffe, Du kannst mir bei meinem Problem weiterhelfen oder mir einen Tipp geben, an wen ich mich noch wenden kann.
Einen guten Start in die neue Woche wünscht Dir
die Ratlose!

Hallo Barbara,

grundsätzlich: du hast im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angemietet. Damit sind die vollen Kosten zunächst einmal Aufwand bei Dir.
Dass sich ein Lieferant beteiligt - schön für Dich. Aber für dich sind dies - da du nicht im Namen des Lieferanten angemietet hast - Umsätze. Da hilft kein „gefällt mir nicht“, es sind Umsätze und entsprechend zu verbuchen.

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Hallo Ecrivain,

ich habe viel zu kompliziert gedacht! Aber dank Dir ging mir nun auch das berühmte :bulb: auf!
Ich kann einfach die Konten 4834 bzw 4836 sonstige Erträge (betrieblich und regelmäßig) verwenden; ich bin erleichtert!
Danke viiielmals, Du hast mir sehr geholfen!

Schönen Gruß schickt Dir
Barbara

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Hallo Barbara,

schön, dass sich nun alles geklärt hat. :slight_smile:

Hallo Steve und Ecrivain,

nun mache ich das Thema nochmals auf. Denn der Fehler an der Sache ist der, dass die Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellt hätte werden müssen!!
Es ist also doch das Konto 4336 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtige Leistungen zu verwenden.

Wie heisst’s so schön: Was lange währt, wird endlich gut. Ich hoffe, das stimmt auch und ich werde nun nicht weiter über richtig oder unrichtig nachgrübeln… :wink:

Bis zum nächstenmal
Eure Babs!

Ich probiere nochmals, einen Beitrag zu diesem Thema zu senden, da vielleicht Interesse daran besteht.

Die Rechnung an den EG-Unternehmer hätte nicht mit USt-Ausweis erstellt werden dürfen!
Sie ist also neu zu stellen und auf dem Konto 4336 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Leistungen nach § 13b UStG zu buchen.

Es grüßt B. Jungermann

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