Hilfe!!! Gundlegende Fragen :(

Hallo zusammen,

ich bin Versicherungskauffrau und habe eine eigene Agentur. Da ich nun mit den letzten 2 Steuerberatern nicht so glücklich war, habe ich beschlossen das Ganze selbst in die Hand zu nehmen. Nur muss ich leider feststellen, dass mir noch etwas Grundwissen fehlt. Die Rückkehr in die Abhängigkeit ist dennoch keine Option mehr. Ich hoffe, Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. In einem anderen Forum in dem ich bereits mein Glück versucht hatte, wird man nur auf unverständliche externe Literatur verwiesen, was bei mir die Frage aufkommen lässt, ob die Menschen dort helfen oder sich einfach nur überlegen fühlen wollen :frowning:.

Vorweg: Ich bearbeite gerade 2016, bin nicht vorsteuerazugsberechtigt, da ich nur USt-freie Provisionen erhalte. Mein Umsatz liegt etwa bei etwa 60t. Ich möchte aufgrund der Möglichkeit Rückstellungen für „nicht verdiente“ Provisionen zu bilden freiwillig bilanzieren.

Hier stoße auf folgende Probleme, die ich auch nach intensivem befragen von Tante Google nicht lösen kann:

  1. Ich stelle keine Rechnung und erhalte eine Abrechnung. Muss ich hier Forderungen buchen oder kann ich gleich Bank an Umsatzerlöse buchen? Welches Kto verwende ich hierfür am besten? Ich verwende SKR04 und erhalte Provisionen die nach §4 11 UStG umsatzsteuerfrei sind.

  2. Wie buche ich Anschaffungen, bspw. günstige Büroartikel, in deren Rechnung MwSt. enthalten ist. Kann ich hier einfach den Bruttobetrag Bürobed. an Bank buchen oder muss ich die MwSt. hier auf ein gesondertes Kto. buchen?

Für Hilfe wär ich euch seeeeeehhhhhhhr dankbar.

LG Sarah

Nun, zum Wissenserwerb solltest du darüber nachdenken, einen Kurs bei der Volkshochschule oder ähnliches zu belegen, Bei YouTube gibt es auch einiges an einführenden Filmen, Lexware bietet in der Akademie einiges …
Aber trotzdem - ich will versuchen, etwas Licht in dein Dunkel zu bringen.

Das heisst, du machst eine einfache Einnahmenüberschussrechnung? Davon gehe ich im Folgenden auch aus.

Das geht bei einer Einnahmenüberschussrechnung nicht - hier zählt nur, was im Geschäftsjahr an Zahlungen tatsächlich geflossen ist. Eine Rückstellung wäre hier sowieso falsch - es sind ja nicht verdiente Einnahmen und nicht nicht gezahlte Ausgaben.
Bei einer Einnahmenüberschussrechnung ist der Zahlungsein- und -ausgang maßgebend, die Frage „verdient“ oder „nicht verdient“ ist nur bei Bilanzierern zu stellen. Für dich gilt § 11 Abs. 1 EStG - die Ausnahme in § 11 Abs. 2 EStG müsstest du prüfen bei Versicherungsbeiträgen, Telefonkosten etc.

Das kommt auch auf deine Wünsche an - da du Kleinunternehmer bist und keine Umsatzsteuer ausweist, kannst du auch Bank an Provisionserlöse buchen. Wenn du wissen willst, wer dir noch Geld schuldest, sollttest du über Forderungen (also Personenkonten) gehen. Im SKR 04 bietet sich hier 4100 an.

Du kannst Brutto buchen - es ist Aufwand für dich, da du keine Vorsteuern ziehen kannst.

Du hast doch sicher einen Mustermandanten in deiner Buchhaltungssoftware. Da kannst du auch üben nach Herzenslust.

Nun, zum Wissenserwerb solltest du darüber nachdenken, einen Kurs bei der Volkshochschule oder ähnliches zu belegen, Bei YouTube gibt es auch einiges an einführenden Filmen, Lexware bietet in der Akademie einiges …

Das ist eine gute Idee. Fürs erste muss ich aber ohne einen Kurs zurecht kommen. Leider will das Finanzamt 16 bis Ende des Monats :confused:
Wenn Du ein Video empfehlen kannst, bin ich dankbar.

Das heisst, du machst eine einfache Einnahmenüberschussrechnung? Davon gehe ich im Folgenden auch aus.

Ich wollte bilanzieren, eben wegen den Rückstellungen. Für viele Provisionen bin ich 60 Monate haftbar, beziehungsweise, ich bekomm sie vorschüssig, quasi wie ein Darlehen. Werden Verträge gekündigt, so muss ich anteilig die Provisionen zurückzahlen. Hier habe ich gelesen, dass ich diese „nicht verdienten“ Provisionsanteile als Anzahlungen passivieren kann.

Kannst du mir vielleicht noch sagen, ob ich beim Arbeitszimmer was spezielles beachten muss? Ich nutze 17qm gewerblich, was einen Anteil meiner Gesamtmiete von 1412,30€ p.a. bedeutet. Also würde ich den Maximalbetrag von 1250€ ausnutzen wollen. Die Miete geht von meinem privaten Kto. ab. Muss ich hier zunächst Verbindlichkeiten buchen oder geht das auch direkt bspw. Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer (4288) an Privateinlage (1890)?

Deine Antwort hat mir übrigens schon enorm weitergeholfen, vielen vielen Dank!

Kann mir denn keiner bei der Miete helfen? :neutral_face:

Hallo Sarah-Marie1980,

zunächst noch ein herzlichen Willkommen in der Community. :slight_smile:

Ein Teil Deiner Fragen geht in die Richtung steuerliche Beratung. In Deutschland dürfen derartige Beratungen leider nur ensprechende Berufsgattungen durchführen.

Ich persönlich empfehle Dir, ein Steuerbüro auf Honorbasis zu suchen, die Dir solche Fragen verbindlich, idealerweise schriftlich, gegen ein entsprechendes Honorar beantworten. Was ich z.B. manchmal denke, was geht und stimmig ist, sieht der Fiskus dann ggf. doch anders. Wenn Du EÜR machst, ist eine Verbuchung über Verbindlichkeiten mMn nicht notwendig. Ob die Aufteilung und damit zusammenhängende Buchung so korrekt ist, mag ich aus benannten Gründen nicht beurteilen, sorry.

Die meisten hier sind doch privat :slight_smile: ich bilanziere…Daher ja die Frage

Hallo Sarah-Marie1980,

ja, die meisten hier sind „privat“ bzw. nicht ausreichend ausgebildet und dürfen genau aus diesem Grund keine steuerliche Beratung durchführen. Das dient unter anderem auch deinem eigenen Schutz, denn die Gefahr eines erheblichen Schadens ist recht groß - ebenso dient es unserem Schutz, denn keiner hier könnte es sich leisten für einen bei dir entstandenen Schaden zu haften.

Mein Wissen reicht zumindest so weit, dass ich sagen kann: dein Fall ist so speziell ausgelegt, dass tiefergehende Antworten auf deine Fragen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits in den Bereich der steuerlichen Beratung fallen würden.

Mal abgesehen davon gehe ich davon aus, dass viele hier §4(3)-Rechner sind und deshalb sich mit Bilanzierungsvorschriften nicht oder kaum auskennen. Was die Miete betrifft, so geht die zugrunde liegende Fragestellung noch weit über deine Frage hinaus: Müsstest du, weil es sich um die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers handelt, möglicherweise zunächst die Gesamtmiete erfassen und dann den nicht abziehbaren Teil auf ein entsprechendes Konto umbuchen? Ist bei einer Bilanzierung solch ein Konstrukt überhaut möglich, oder wird die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers aufgrund der nicht zuverlässigen Abgrenzbarkeit zum privaten Gebrauch möglicherweise durch die Bilanzierung ausgehebelt und ist nur bei §4(3)-Rechnern möglich? Wie sieht es mit den Heizkosten aus, gibt es möglicherweise einen separaten Heizkostenzähler für Arbeitszimmer und Restimmobilie? Du siehst, was zunächst eine einfache Frage zu sein scheint, zieht manchmal einen ganzen Rattenschwanz an weiteren Fragen nach sich.

Ich kann dir also auch nur wärmstens ans Herz legen, so vorzugehen wie es dir Steve Rückwardt bereits empfohlen hat. Sollte dann etwas schief gehen, hätte das - die empfohlene schriftliche Auskunft aus Beweisgründen vorausgesetzt - auch den Vorteil dass du dem Berater deinen Schaden aufs Auge drücken könntest.

Auch wenn ich davon ausgehe dass du mit den bisherigen Steuerberatern zu Recht nicht zufrieden warst (da gibt es nun mal wie in jedem Job gute und nicht so gute) und deshalb gern selbst tätig werden möchtest, war aufgrund deiner Zeitprobleme der Zeitpunkt dieses Wechsels ungünstig. Ohne fundiertes Grundlagenwissen ist die Gefahr, teure Fehler zu machen leider sehr groß.

Deshalb solltest du jetzt schnell handeln und dir am besten heute noch einen Berater suchen der dir kurzfristig deine Fragen fachgerecht beantworten kann, damit du den 2016er Abschluss rechtzeitig und halbwegs fehlerfrei zum Finanzamt bekommst. Wir sind hier leider nicht in der Lage, dich ausreichend zu unterstützen.

Die steuerlichen Gesamtzusammenhänge sind mir durchaus bewusst. Ich habe nur ausführlich beschrieben, wie ich was machen möchte und vor welchem Hintergrund. Hierzu brauche ich eigentlich auch keine Tipps. Erlaubt dürfte hingegen doch sein, dass wenn ich frage, ob ich mein Arbeitszimmer angeben will, ob ich zunächst eine Verbindlichkeit buchen muss oder ob ich die Zahlung wie beschrieben direkt buchen kann.

Gesamtmiete erfassen und dann den nicht abziehbaren Teil auf ein entsprechendes Konto umbuchen? Ist bei einer Bilanzierung solch ein Konstrukt überhaut möglich, oder wird die Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers aufgrund der nicht zuverlässigen Abgrenzbarkeit zum privaten Gebrauch möglicherweise durch die Bilanzierung ausgehebelt und ist nur bei §4(3)-Rechnern möglich? Wie sieht es mit den Heizkosten aus, gibt es möglicherweise einen separaten Heizkostenzähler für Arbeitszimmer und Restimmobilie? Du siehst, was zunächst eine einfache Frage zu sein scheint, zieht manchmal einen ganzen Rattenschwanz an weiteren Fragen nach sich.

Das war nicht meine Frage und genau hier sind wir in der Beratung.

ICH kann dies nicht einschätzen und auch nicht beantworten. Wenn andere sich dazu berufen fühlen, werden sie sich sicherlich äussern.

Kannst du mir vielleicht noch sagen, ob ich beim Arbeitszimmer was spezielles beachten muss? Ich nutze 17qm gewerblich, was einen Anteil meiner Gesamtmiete von 1412,30€ p.a. bedeutet. Also würde ich den Maximalbetrag von 1250€ ausnutzen wollen. Die Miete geht von meinem privaten Kto. ab. Muss ich hier zunächst Verbindlichkeiten buchen oder geht das auch direkt bspw. Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer (4288) an Privateinlage (1890)?

Hallo,
das Bilanzieren solltest du dir wirklich noch einmal überlegen - du kannst über eine einfache Excel-Tabelle die noch nicht endgültig verdienten Provisionen nachhalten. Ist m. E. nach einfacher als alle Probleme einer Bilanzierung zu haben.

Zu deinem Arbeitszimmer:
du nutzt es fast ausschließlich gewerblich? Dann solltest du als erstes prüfen, ob du dieses nicht sowieson im Anlagevermögen führen musst (Stichwort betriebsnotwendiges Vermögen). Dann musst du nämlich anders buchen als wenn es nur untergeordnet gewerblich benutzt wird. Die Grenze von 1.250 Euro ist auch vom Grad der gewerblichen Nutzung abhängig sowie von anderen steuerlichen Faktoren (hier gibt es umfangreiche Literatur und Urteile des BFH, wann und in welcher Höhe ein Arbeitszimmer angesetzt werden kann).

Wenn feststeht, dass es sich um ein ansetzbares Arbeitszimmer handelt, dieses zu xx% gewerblich genutzt wird und aktiviert wird (bei Nutzung über 50% Pflicht), kann man über die Buchungen sprechen.

du kannst über eine einfache Excel-Tabelle die noch nicht endgültig verdienten Provisionen nachhalten. Ist m. E. nach einfacher als alle Probleme einer Bilanzierung zu haben

Wie meinst du das? Ich kann doch bei einer EÜR keine Rückstellungen machen, oder?

Und genau das wollte ich dir aufzeigen. Deine Frage ist aufgrund des sehr speziellen Hintergrundes nicht einfach mit x oder y beantwortbar. Sonst fällst du nämlich vielleicht massiv auf die Nase und der, der dir hier geschrieben hat x sei richtig bzw. machbar, wird sich mit deinem mindestens ebenso massiven Ärger konfrontiert sehen. Möglicherweise kommst du dann auch auf die Idee, demjenigen deinen - vielleicht sehr erheblichen! - Schaden anlasten zu wollen.

Guten Morgen Sarah-Marie,

bei manchen Fragen hilft dir sogar das Finanzamt weiter. Du kannst direkt da anrufen. Ich habe bisher immer Glück gehabt und nette Kontaktpersonen gehabt, die mir gut weitergeholfen haben.

Sind die 17 qm ein eigenes Zimmer? Oder der Teil eines Raumes? Ich würde direkt jeden Monat die Aufwendung an Privateinlage buchen, da ja kein Geld fließt. Ob das korrekt ist, weiß ich nicht.

LG Die Buchhaltung

Eines fiel mir gerade auf, Ecrivain:

Du erwähntest eine mögliche Aktivierung des Arbeitszimmers als notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen. Das ist m. E. zumindest bezüglich der Räumlichkeit selbst nicht richtig so, da es sich offensichtlich um ein Mietobjekt handelt - es wurde ja erwähnt, dass die Miete vom privaten Konto abgeht. Anders sieht dies mit dem Mobiliar aus, bei diesem käme im Fall einer Bilanzierung tatsächlich eine Aktivierung in Frage.

Stimmst du da mit mir überein?

Wenn angemietet wirst, hast du Recht. Dann ist - wie du schreibst - beim Mobiliar zu prüfen.