Abgang von Anlagevermögen

Hallo,

ich habe eine Frage zum Abgang von Anlagevermögen.

Ein LKW Restwert 1 € soll zum Ende des Jahres 2017 ausgebucht werden und in das Privatvermögen des Einzelunternehmer übergehen.
Muss ich dann hier den 1 € als Gewinn in der Kasse oder der Bank verbuchen? Oder kann ich das sogar als Privatentnahme verbuchen, nachdem ich ja einen Erlös durch den Abgang des Anlagevermögen erzielt habe?

Gibt es eine Möglichkeit den LKW mit „0“ aus dem Unternehmen zu bekommen?

Vielen Dank für euere Hilfe.

Liebe Grüße

Mandy Hoff

Ich würde mal behaupten das weder mit 0 noch mit 1 € der Übergang ins Privatvermögen korrekt wäre.
Gerade wenn man es selbst kauft oder in der Familie gekauft wird sollte das Fahrzeug zum marktüblichen Preis übernommen werden.
Ich vermute mal das hier nicht ein Fahrzeug mit einem tatsächlichen Wert von 1€ übernommen wird.

Das ist aber nur Laienwissen, Steuerberater fragen um auf Nummer sicher zu gehen oder hoffen das niemals ein Steuerprüfer darauf aufmerksam wird.

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