Buchungsliste übertragen aus Lohn & Gehalt

Hallo zusammen,

da ich den Knopf „Neues Thema“ nicht gefunden habe, melde ich mich auf diesem Wege zu dem im Betreff genannten Thema zu Worte.

Jahrelang habe ich beim Monatswechsel in Lohn & Gehalt die Buchungsliste in der Langversion zum Buchhalter exportiert, ohne die betreffenden Sammelbuchungen im Buchhalter über die „Heute zu tun - Liste“ einzubuchen. Das ist mir nach all den Jahren nun erst gestern aufgefallen. Heute habe ich die bereitgestellten, mir bislang entgangenen Buchungen (u.a. Verbindlichkeiten) über die „Heute zu tun - Liste“ mal für 2017 probehalber in den Stapel gebucht und bemerkt, dass dadurch die Einnahmenüberschussrechnung signifikant beeinflusst wird.

Sind die von Lohn & Gehalt für den Buchhalter bereitgestellten Buchungen in jedem Fall einzubuchen oder gilt das nur für bestimmte Unternehmen und Gewerke?

Einen guten Rutsch in 2018 wünscht Harm.

Da solltest du schnelltens Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen. Ist dir nie aufgefallen, dass Löhne, Gehälter und Sozialabgaben in deiner EÜR nicht enthalten waren? Damit dürftest du eine Menge Steuern zu viel gezahlt haben. Ob hier noch nachträglich etwas korrigiert werden kann/muss, kann dir nur von fachlich kompetenter Seite gesagt werden. Es könnte ja auch sein, dass aufgrund einer Korrektur für Vorjahre eine Betriebsprüfung anberaumt wird, weil deine Buchhaltung dann generell angezweifelt wird.

Wie hast du denn die Zahlungen erfasst? Möglicherweise hast du unbewusst „geheilt“, indem du die Zahlungen den Aufwandskonten zugeordnet hast (dann aber hoffentlich richtig aufgeteilt anhand der Buchungsliste).

Die betreffenden Buchungen (wie schon geschrieben insbesondere Buchungen von Verbindlichkeiten) sind in meinem Journal bislang nie aufgetaucht, weshalb es meines Erachtens auch nicht zu einer „unbewussten Heilung“ gekommen sein kann. Ich werde den Fall mit meiner Steuerberaterin erörtern müssen und auch ggf. die Lexware-Beratung konsultieren.

Herzlichen Dank und ein frohes neues Jahr 2018 wünscht

Harm

Das heisst also, du hast die Zahlungen nicht in den Aufwand gebucht. Dann hilft nur noch der/die Steuerberater/in. Die Lexware Beratung wird dir hier nicht helfen können - du hast das Programm offensichtlich falsch angewendet.