Darlehen an UG verbuchen

Hallo,

ich bin ziemlich neu im Lexware-Bereich und habe vor ein paar Monaten eine UG gegründet. Aufgrund laufender Ausgaben musste ich bereits mehrmals Geld auf das Firmenkonto einzahlen. Nun stehe ich vor der Frage, wie genau ich diesen Darlehen verbuche, also auf welches Soll- und Habenkonto.

Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße

Hallo susint,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Evtl. hilft Dir diese Diskussion dazu hier Einlagen und Entnahmen Gesellschafter | Rechnungswesenforum weiter. Sinnvoll ist es aber hier, eher bei Deinem Steuerbüro nachzufragen.

Hallo Susint,

die meisten UGs sind von Hause aus unterkapitalisiert, so dass sich das Stammkapital als zu niedrig erwiesen hat. Dann ist ein Nachschuss erforderlich, kein Darlehen, denn letzteres müsste - verzinst - wieder zurückgezahlt werden. Und dann beginnt das Dilemma von vorne.

Einen Nachschuss buchst Du Bank an Kapitalrücklage. Es fallen keine Zinsen an und es besteht auch keine Rückzahlungsverpflichtung. Rechtsgrundlage ist §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.

Bei der UG kommt dieser Kapitalrücklage eine Schlüsselrolle zu. Nicht nur Nachschüsse wandern da hinein. Es ist auch die einzige Möglichkeit, Sacheinlagen einzubringen, denn das Stammkapital der UG darf nicht aus Sacheinlagen bestehen - und als Sacheinlage gilt auch die Einbringung von Betrieben. Wie willst Du einen Einzelbetrieb in eine UG einbringen? Verschmelzung zur Aufnahme oder Rechtsformwechsel nach dem Umwandlungsgesetz nicht möglich. Trick:

  1. Gründung der UG als Bargründung mit 1€.
  2. Einbringung des Einzelbetriebes in die Kapitalrücklage. :wink:
    Für eine Einbringung in die Kapitalrücklage ist - im Gegensatz zu einer Stammkapitalerhöhung - kein Notar und keine Handelsregistereintragung erforderlich. Einbringungserklärung des Gesellschafters und Annahme durch die Gesellschafterversamlung reicht. Nicht vergessen: Das steuerliche Einlagekonto!

Gruß
Rainer