muss die UST als Erlös gebucht werden obwohl in Rechnung nicht ausgewiesen.

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage:

Ich helfe einer Freundin bei der Buchhaltung. Sie war 2015 noch als Kleinunternehmen geführt.
2016 ist Sie UST pflichtig.
Sie hat in 2016 noch Rechnungen geschrieben bei der keine MwSt ausgewiesen wurde. ( Sie wusste da noch nicht, dass sie nun MwSt pflichtig ist).
Bei der Rechnung handelt es sich um einen Wochenendkurs den sie gegeben hat, komplett mit Übernachtung, Speisen und Kurskosten. (Unterbringung inkl. Mahlzeiten und Raummiete wurde im Text angegeben)
Wie muss ich nun diese Rechnungen buchen? Muss ich die UST buchen, obwohl sie in der Rechnung nicht ausgewiesen wurde.

Vielen Dank für die Rückmeldungen

Der Nachfrager

Rechnungen im Jahr 2016 sind ohne Umsatzsteuer zu stellen - der Ausgleich erfolgt dann auch ohne Umsatzsteuer. Deshalb ist es ja beim Übergang so wichtig, genau zu trennen.

Ihr solltet euch fachliche Hilfe gönnen - hier lauern einige Tücken. Ein Rat: legt eine neue Firma ab 1.1.2017 an und macht alle Buchungen für 2017 dort, während die Abwicklung 2016 in der „alten“ Firma erfolgt. Offene Bestellungen etc. müsst Ihr dann übernehmen, da dies ja zu Rechnungen im neuen Jahr führt.