OP-Liste nach Wechsel von Ist- auf Sollversteuerung

Moin,
ich arbeite mit der aktuellen Version von Lexware buchhalter plus.

Auf Anweisung unseres Steuerberaters habe ich mitten im Jahr von Ist- auf Sollversteuerung umgestellt.
Das hat nun leider zur Folge, dass sich in meiner OP-Liste offene Posten befinden, z.B. Saldenvorträge aus diesem und dem Vorjahr, die bereits ausgeglichen sind.
Wie bekomme ich diese nicht vorhandenen OPs aus der Liste, damit sie wieder korrekt ist?

(Salden neu berechnen unter Extras hat nichts gebracht.)

LG
Gitte

Hallo Gitte,

Wie kommt dein Steuerberater dazu, dich „anzuweisen“? Das kann höchstens das Finanzamt machen und die verlangen keine Umstellung mitten im Jahr, sondern immer nur zum 1.1. des Folgejahres. Das ist der größte Unsinn, eine Umstelllung mitten im Jahr - die Umsatzsteuererklärung möchte ich gerne sehen, die dein Steuerberater da aus den Daten fabrizieren will. Es geht nämlich schlicht und ergreifend nicht.

Also: entweder Umstellung zum 1.1. 2017 (sofern der Steuerberater dir eine Anordnung des Finanzamtes zeigen kann, die er dir ja auch hätte weitergeben müssen) oder aber abwarten, ob das Finanzamt mit einer solchen Aufforderung kommt. Wahrscheinlich dann zum 1.1.2018 - sofern die Wertgrenzen überschritten sind.

Je nachdem, ob dir der Steuerberater eine Anordnung des Finanzamtes vorweisen kann, würde ich ihm sein Honorar kürzen - fehlerhafte Beratung.

1 „Gefällt mir“

Nachtrag zum Vorgehen: versuche eine Datensicherung einzuspielen (vorher die Buchungen ab der Umstellung exportieren) und die Buchungen dann in die Datensicherung wieder importieren (im Stapel).
Unter Umständen musst du auch alle Buchungen aus 2017 exportieren und wieder importieren, falls die Umstellung vom Finanzamt auf den 1.1.2017 angeordnet wurde. Danach kannst du den Ausgleich neu machen.

Allerdings: es wird immer wieder empfohlen, bei einer Umstellung eine neue Firma anzulegen. Da bei der Umstellung genau abzugrenzen ist (einschließlich der noch nicht fälligen Umsatzsteuer aus dem Vorjahr), sollte man dann mit der Sollversteuerung neu anfangen. Dann kann so ein „Wirrwar“ nicht entstehen.

1 „Gefällt mir“

Hallo Ecrivain,
vielen Dank für Deine Antwort, ich werde mir das alles mal in Ruhe überlegen und z.T. ausprobieren.
Da habe ich ja nun einen schönen Salat dank der unglücklichen Umstellung mitten im Jahr.
LG
Gitte