E Bilanz Jahresüberschuss -> Bilanzgewinn

Hallo alle zusammen,

Bei der Erstellung der E Bilanz taucht in der Bilanz die Position Jahresüberschuss auf,
<Passiva | Eigenkapital, Jahresüberschuss/-fehlbetrag (Bilanz) - bei Kapitalgesellschaften>
obwohl in der Ergebnisverwendung mit Gewinnvortrag und Ausschüttungen
daraus ein Bilanzgewinn gemacht wird.

Hat jemand eine Idee wie ich das in der E-Bilanz korrigieren = umbuchen kann?

Vielen Dank vorab

LH

Hallo Lorenz,

in einer E-Bilanz (sprich Steuerbilanz) gibt es keine Gewinnverwendung, dies ist ein rein handelsbilanzieller Teil! In der steuerlichen Ergebnisrechnung hört die GuV immer beim Jahresüberschuss/Jahresfelhlbetrag auf. Alles weitere ist in der Handelsbilanz zu zeigen.
Grund: für Besteuerungszwecke wird immer (egal ob Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer) vom Jahresergebnis ausgegangen. Gewinnverwendung ist eine Einigung, wie das Ergebnis zwischen den Gesellschaftern geteilt wird, hat aber keine Auswirkung auf die Steuern.

Hallo Ecrivain,

danke für Deine Hilfe. Stimmt genau.
Bei der Auswahl in den Stammdaten Ausweis des Bilanzgewinnes = nein alles klaro.
Bei Ausweis des Bilanzgewinnes = ja gibt es dann die Gewinnverwendung.

Auch korrekt, dann kann die Gewinnverwendung eingegeben werden.
Danach sollte dann auch in der Bilanz der Bilanzgewinn stehen.
Steht aber nach wie vor als Jahresüberschuss und kann kommt eine Fehlermeldung
und es geht nicht weiter.

Grüße

Lorenz

In der E-Bilanz darf kein Bilanzgewinn stehen!! Das gibt es bei einer Steuerbilanz nicht. Wenn du es in der Handelsbilanz haben willst, musst du eine gesonderte Handelsbilanz aufstellen (über die Überleitungsmaske). In der Regel gibt es auch bei einer Handelsbilanz nur einen Bilanzgewinn, wenn du Vorabauschüttungen oder satzungsmäßige Zuführungen zu den Rücklagen hast. Die müssen aber in der Steuerbilanz dann rückgängig gemacht werden!
Wenn du in der Handelsbilanz den Bilanzgewinn ausweist, hast du weder den Posten Ergebnisvortrag noch die Posten Jahresergebnis und Zuführungen/Entnahmen aus den Rücklagen.
Dein Fehler wird darin liegen, dass du sowohl zum Jahresüberschuss/fehlbetrag und Gewinnvortrag noch Zuordnungen zum Bilanzgewinn gemacht hast. Diesen Unterschied scheinen viele nicht zu kennen. Du kannst nur entweder den Jahresüberschuss, natürlich dann auch Gewinn-/Verlustvortrag oder den Bilanzgewinn ausweisen in der Handelsbilanz! In der Steuerbilanz gibt es nur die Variante Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Die GuV endet bei der E-Bilanz immer beim Jahresergebnis.

Mehr kann ich dir hier nicht zu sagen. Du musst du deine Zuordnungen prüfen. Und wenn du in den Stammdaten angegeben hast, dass kein Bilanzgewinn ausgewiesen wird, musst du die Zuordnungen beim Bilanzgewinn prüfen. Dort darf keinerlei Konto zugeordnet sein.