Rechnungsstorno nach bestandskräfigen Steuerbescheiden

Guten Tag allerseits!
Mein heutiges Problem ist, dass in 2015 gebuchte Ausgangsrechnungen mit 19% USt storniert und in 2016 neu erstellt wurden. Es handelt sich um weiterberechnete Messekosten innerhalb der EG, die gemäß §4 Nr.1 und §6a UStG steuerfrei sind. Ich hoffe, mir kann jemand hier einen Tipp geben, wie ich korrekt vorgehe. Kann ich die Sollbuchung in 2016 auf Kto. 4834 (wo sie 2015 im Haben gebucht wurden) vornehmen und die korrekte Buchung auf Kto 4125 im Haben? Bin gerade etwas verunsichert…
Danke im voraus für Eure Hilfe!

Hallo jungermann barbara,

ich glaube, Dein Anliegen noch nicht korrekt verstanden zu haben. Die Buchung in 2015 war falsch und wurde storniert, ist das soweit korrekt? Dann ist der Teil mit der Stornierung ja erledigt. Was ist also Dein konkretes Anliegen?

Von welchem Kontenrahmen sprechen wir denn eigentlich? Im SKR03 ist die 4125 bei mir Ehegattengehalt, was mir nicht so recht zum Thema zu passen scheint. :slight_smile:

Hallo Herr Rückwardt,
besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich verwende SKR04, buche das Jahr 2016 und bekam die Rechnungsstornierungen erst jetzt auf den Tisch; da liegt der Hase im Pfeffer :frowning:
Normalerweise würde ich die Stornierungen und Neueinbuchungen in 2015 vornehmen. Das Jahr ist aber längst abgeschlossen…
Was raten Sie mir?
Gruß aus München :slight_smile:

Was noch wichtig zu erwähnen ist: Stornierung und Neuerstellung der Rechnungen wurden mit Datum aus 2016 vorgenommen.
MfG B. Jungermann

Hallo Barbara,

wenn du schon bestandskräftige Steuerbescheide hast, darfst du nicht mehr rückwirkend ändern. Wenn du das doch tust, musst du neue Steuereklärungen einreichen! Also die Stornierung in Form einer Rechnungskorrektur erst im laufenden Jahr einbuchen (und eventuell dann dem Finanzamt erklären, warum). Im Zweifel muss dir aber dein Steuerberater sagen, was du machen kannst und darfst.

Danke Ecrivain,
aus diesem Grund (um mir die Arbeit mt den Berichtigungen der 2015er Erklärungen zu ersparen) will ich die Buchungen ja in 2016 vornehmen und dem Finanzamt bei Abgabe der 2016er Erklärungen ein Begleitschreiben zusenden. Dann wird evtl von Amts wg. die Berichtigung in 2015 vorgenommen. Ich brauchte nur eine Drittmeinung, da ich diesen Fall noch nie hatte.
Ich denke, ich kann so buchen wie anfangs beschrieben.
Freundlichen Gruß!

Mehr als Meinung und/oder Vermutung können wir hier leider auch nicht leisten. :frowning: Ob es fachlich und steuerrechtlich ok ist, kann Dir leider nur das Finanzamt oder ein Steuerbüro beantworten.