Buchung von Warenrückgaben gegen Gutscheine

Hallo, ist es eigentlich zulässig bzw. buchhalterisch i.O. wenn ich eine Warenrückgabe direkt als Gutschein verbuche, also „Soll Erlöskonto 8400“ direkt nach „Haben - Erhaltene Anzahlungen“? Oder muß ich den Weg über die „Haben Kasse 1000“ gehen und den Gutschein dann ganz normal buchen? Danke vorab für eure Tips.

Hallo Jomile,

diese Frage ist eher bei einem Steuerbüro besser aufgehoben. Rechtsberatung dürfen wir hier leider nicht leisten, dies ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten. :frowning:

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Hallo Jomilie,

das Thema hättest Du besser iim Forum „Fakturierung“ eingestellt. Dort wäre es nämlich eine praktische Frage gewesen und keine juristische. :bulb:

Gruß
Rainer