Jahre abschließen

Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage.
In meiner Lexware Buchhaltung kann ich die Jahre abschließen, damit ich sie nicht mehr bebuchen kann. Was meiner Meinung nach ja auch sinnvoll und richtig ist.
Meine Freundin arbeitet mit einem anderen Programm, wo das nicht möglich ist. Ist es Pflicht, die Programme so zu gestalten, dass die Jahre irgendwann nicht mehr bebuchbar sind? Oder ist das egal?

Ich weiß nicht ob die Frage hier reingehört, aber es hat mich jetzt einfach mal interessiert.

LG
Die Buchhaltung

Hallo Buchhaltung,

ob es Programme gibt, bei denen die Jahre immer „offen“ bleiben können, weiß ich gar nicht.
Ist durchaus möglich.

Bei Lexware gehen m.W. drei Jahre die gleichzeitig offen sein können.
Danach muss man dann die alten Jahre aber „zumachen“.

(Man kann sie aber ja wieder öffnen ).

Viele Grüße
Marcus

@Buchhaltung

Ist Dein Anliegen mit der Antwort von Marcus geklärt?

Liebe Forengemeinde,
aus aktuellem Anlass, greife ich dies Thema noch mal auf.

Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe:
Einerseits sollte ein Jahr ja nach der Bilanzerstellung direkt abgeschlossen und auch geschlossen werden.( lt. Gesetz)
Andererseits darf es ein Jahr offenbleiben, falls falsche Buchungen darin sind.(auch lt. Gesetz) Das ist ja schon ein Widerspruch in sich.
Wenn ein Jahr einmal geschlossen ist, darf man es nicht wieder öffnen.

Eure Buchhaltung

P.S.: Ich bekomme es gerade bei einem unserer Kunden mit, die Betriebsprüfer verlangen gerade von einem Kunden, dass er alle ALLE Belege ausdruckt. Ihm reicht keine Datei. Was bitteschön soll das? Papier ohne Ende. Als wenn es nicht schon genug Müll und Arbeit gibt. Das geht nicht komplett, sondern man muss alle Belege einzeln anwählen. Der Wahnsinn.

Entschuldige Steve, ich sehe gerade, dass ich gar nicht auf deine Frage geantwortet hatte. :astonished:
Das tut mir leid. :unamused: