Istversteuerung und Offene Posten

Hallo,
Mein Chef möchte gerne ein OP-Buchhaltung für Forderungen und Verbindlichkeiten haben. Bei der Testbuchung - Verbindlichkeiten- habe ich in der Testweise aufgerufenen EÜR gesehen, das der Wareneingang nicht um die Verbindlichkeiten gekürzt wurde. Ich habe vorher mit Datev gebucht und bin am überlegen ob ich etwas falsch gemacht habe.

Buchungssatz:
3400 an 1610
und um zu sehen ob der Betrag gekürzt wurde 3400 an 1000

Wir sind Istversteuerer mit EÜR und arbeiten mit Buchhalter Premium.
Danke im voraus
Suanne

Hallo Susanne,

und warum sollte der Wareneingang um die Verbindlichkeiten gekürzt werden?
Das ist auch bei DATEV nicht so.

Es wird doch 3400 an Kreditoren ( z.B. 70000 ) gebucht.

Dadurch entsteht der offene Posten/die Verbindlichkeit aus LuL.

Bei Zahlung wird dann OP an Bank gebucht.

Offene Posten können sinnvoll doch nur über Kreditoren-/Debitoren-Konten dargestellt werden.

Viele Grüße
Marcus

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Hallo Marcus,
danke für deine Antwort.
Aber wenn ich keine Verbindlichkeiten einbuche ist mein Aufwand nicht so hoch. Mein Gewinn wäre dann mit einbuchung der Verbindlichkeiten geringer, aber bei der Ist-Versteuerung werden nur die Einnahmen und die Ausgaben zum Zeitpunkt des Geldflusses berücksichtigt. (EÜR)
Muss ich evtl. eine Korreckturbuchung am Jahresende machen damit ich auf meine tatsächlichen Ausgaben komme.
VG
Suanne

Hallo Susanne,

du schreibst doch aber von Eingangsrechnungen.
Also Rechnungen von Lieferanten an dich.

Die IST-Versteuerung bezieht sich nur auf die Ausgangsrechnungen ( an die Kunden ).
Die Eingangsrechnungen sind von der IST-Versteuerung nicht betroffen.
Die Vorsteuer kann sofort geltend gemacht werden.

Und, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann will doch dein Chef gerade die OPOs sehen.
Wenn du die Einkaufsrechnungen nicht einbuchst und also keine OPOs erzeugst, dann bekommt er ja nicht was er will.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Susanne,

noch ein Nachtrag.

Was du vermutlich eher meinst ist die Gewinnermittlung bei EÜR.
Nicht die IST-Versteuerung.

Da stimmt es.
Bei der Gewinnermittlung dürfen am Jahresende die noch nicht bezahlten Kreditorenrechnungen das Ergebnis nicht schmälern.
Diese OPOs musst du dann jeweils zum Jahreswechsel abgrenzen.

Viele Grüße
Marcus

Hallo Marcus,
ja, genau das meine ich, sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Kannst du mir noch sagen wie ich die Abrenzung am Jahresende Buche? :slight_smile:
VG
Susanne

Hallo Susanne,

du legst dir ein Konto an ( z.B. 4999 „Abgrenzung unbezahlte Kostenrechnungen“ im SKR03.

Dieses Konto muss bei Steuer „keine“ stehen haben, der EÜR zugeordnet sein und der USt-VA und der USt-Erklärung nicht zugeordnet sein.
Dann buchst du per 31.12. einfach 1610 an 4999 und danach am 01.01. wieder genau umgekehrt 4999 / 1610.

Als Buchungsbeleg kannst du dir jeweils per 31.12. die OP-Liste der Kreditoren ausdrucken.

Du musst allerdings darauf achten, daß natürlich nur die unbezahlten Rechnungen abgegrenzt werden, die direkt in die Kosten einfließen.
Also keine unbezahlten Rechnungen für Anlagen oder Investitionen.

Und, wenn du mit der Standard/Plus-Version arbeitest, musst du darauf achten, daß du dir die OP-Liste dann auch zum 31.12. ausdruckst.
Die Standardversionen haben keine Stichtags-OP, wie die Pro-/Premium-Versionen.

Viele Grüße
Marcus

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Hallo Marcus,
viielen lieben Dank. :smiley:
VG
Susanne