Abschreibungen bei EÜ-Rechnung Sonder AfA nach 7 g ESTG

Guten Abend,
ich habe in meiner EÜ-Buchhaltung bei einem Wirtschaftsgut eine Sonder AfA nach 7 g ESTG vorgenommen, zu Lasten Konto 4840.
Wenn ich jedoch Im Programm Berichte - Auswertungen auf Abschreibungen gehe, zeigt mir das Programm nur die normale lineare Abschreibung an. Warum erscheint die Sonder-AfA nicht? Dieses Verzeichnis ist nicht richtig und kann so auch dem Finanzamt nicht zugeleitet werden. Kann mir bitte jemand weiter helfen? Danke im Voraus.

Hallo lioness,

wie hast du genau gebucht? Ist das Konto auch der EÜR zugeordnet (kann über Konto bearbeiten - Auswertung überprüft werden).
Stimmt der Auswertungszeitraum (welches Buchungsdatum wurde für die Sonderabschreibung genommen? Welche Periode?)
Auswertung über Journal und Stapel (damit auch wirklich alle Buchungen erfasst werden)?

Eventuell auch einmal eine Saldenneuberechnung durchführen (Extras - Saldenneuberechnung). Manchmal hilft es.

Gruß Ecrivain

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Guten Abend Ecrivain,
das Konto 4840 ist der Auswertung EÜR zugeordnet. Gebucht wurde zum 31.12.2014. Ausgewertet wurden alle Buchungen auch zum 31.12.2014. Ich habe aber irgendwo gelesen, dass die Abschreibungen bei der Einnahmen-Überschussrechnung beim normalen Buchhalter nur ganz einfach ausgeworfen werden. Für Sonderabschreibungen muss die spezielle Anlagenverwaltung benutzt werden. Das scheint mir tatsächlich so zu sein. Ich habe nun diese EÜR neu in die Anlagenverwaltung mit aufgenommen, obwohl die WG’s teilweise schon 11 Jahre angeschafft wurden, aber es hat alles gut geklappt.
Ganz vielen Dank für
Deine Hinweise und Hilfestellung.
Einen schönen Abend noch.
Gruß Rosemarie

Hallo Rosemarie,

wenn du über die Anlagenverwaltung gehst, werden alle Abschreibungen dort errechnet und dann mittels Datenübernahme in die Buchhaltung übergeben. Sie stehen dann entweder im Stapel oder direkt im Journal, das richtige Konto wird auch über die Anlagenverwaltung vorgegeben.

Es müssen nur alle Anlagen in die Anlagenverwaltung übernommen werden - „Altbestände“ zum 1.1.2014 mit dem ursprünglichen AHK und den Restbuchwerten zum 31.12.2013. Dann ermittelt die Anlagenverwaltung die „Normalabschreibungen“, Sonderabschreibungen kannst du über „neue Transaktion“ dort eingeben. Die Restbuchwerte werden dann entsprechend geändert, der Anlagenspiegel weist die Sonderabschreibungen gesondert aus - alles, wie es das Finanzamt gerne hätte.

Gruß Ecrivain

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