lexoffice - Meine Nerven liegen blank

Hallo,

ich habe heute das dritte Mal meine Monatsbuchhaltung mit lexoffice gemacht und meine Nerven liegen nun blank.


Lexoffice hat tolle Funktionen. Ich liebe es z.B. Rechnungen zu schreiben, per Mail zu verschicken und die dann mit einem einzigen Klick der Bankbuchung zuzuordnen.

Aber viele andere Sachen kosten mich den letzten Nerv. Beispiele:
Das Finanzamt bucht ab. Toll, denn ich habe ja den Belege der Umsatzsteuervoranmeldung in lexoffice. Nur bucht das Finanzamt mit einer Lastschrift sowohl die Umsatzsteuervorauszahlung und die Lohnsteuer ab. Und nun kann ich den Beleg in lexoffice schon nicht mehr verwenden, da wenn ich den Beleg zuordne, lexoffice meckert, da es eine Differenz zwischen Beleg und Bankbuchung gibt. Leider habe ich nicht die Möglichkeit den Restbetrag als aufgeteilte Buchung zu verbuchen.
Umbuchung von Bank nach Kasse. Hier muss ich umständlich zwei Buchungen anlegen. Das macht doch jedes Unternehmen viele Male im Jahr. Warum ist das nicht einfacher gelöst.
Ich habe 4 Bankkonten (Giro, Tagesgeld, …). Lexoffice kann nur mit einem der Konten online umgehen (WISO Mein Geld 365 kann das mit allen Konten). Also lege ich die anderen Konten als Offline-Konten an. Und da war dann auch schon Ende. Ich kann zwar ein Offline-Bankkonto anlegen aber absolut nichts damit anfangen. Ich kann keinerlei Buchungen auf dem Konto vornehmen. Zu was kann ich das dann überhaupt anlegen? Die Idee der manuellen Bebuchung von Offline-Konten gibt es in der lexoffice Ideen-Sammlung schon seit 2014. Im März 2018 (nach 4 Jahren) wurden dann mit der Umsetzung begonnen und ist bis heute nicht fertig. Das kann’s nicht sein.

Ich will hier kein ganzes Buch schreiben, sondern nur noch eine Frage anbringen:
Könnt Ihr mir eine andere gute Buchhaltungssoftware für meine 1-Mann-GmbH empfehlen, denn ich brauche meine Nerven für Wichtigeres.

Viele Grüße
Peter

Hol dir einmal testweise Büro Easy. Ist ähnlich einfach wie LexOffice, aber keine Webanwendung, sondern alles auf deinem PC.
Im Gegensatz zu LexOffice kann Büro Easy aber auch HBCI! Auch Split (dein Beispiel mit den Abbuchungen) ist hier möglich.

Für mich ist das gesamte Thema der Umsatzsteuervoranmeldung auch noch absolutes Neuland, da die Kleinunternehmerregelung erst seit kurzer Zeit bei mir nicht mehr greift. Daher bin ich aktuell mitten in der Materie und überlege auch noch, wie ich am besten vorgehe. Habe ich das richtig verstanden, dass die Umsatzsteuer-Zahllast mittels LexOffice erstellt und über das Elster-Modul dann direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt wird?

Das wird dir in jedem Programm, das die Umsatzsteuervoranmeldung via Elster ermöglichst, ermittelt - ist nämlich die letzte Zahl in der UStVA!

Achso ok, das wusste ich so zum Beispiel bis dato nicht. Wie ich ja bereits schrieb, falle ich erst seit kurzer Zeit aus der Kleinunternehmerregelung heraus und muss mich demnach scheinbar weiter ausführlich mit dem Thema befassen, da einige Dinge leider noch recht unklar sind. Bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung habe ich mich schon etwas auf dieser Seite eingelesen und auch ein paar Informationen zu den Fristen in Erfahrung bringen können. Hier war mir nämlich anfänglich auch nicht klar, ob die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden soll. Ferner habe ich gelesen, dass man eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen kann, diese jedoch gegen eine Sonderzahlung genehmigt werden muss. Weiß einer an der Stelle zufällig, mit welchen Kosten man da in etwa rechnen muss? Zu guter Letzt würde ich gerne nochmal auf das Thema Elster eingehen. Ich habe das jetzt so verstanden, dass Elster stets die Daten der Umsatzsteuervoranmeldung automatisch an das Finanzamt weiterleitet, wenn es denn als Schnittstelle eingesetzt wird?! Also auch, wenn ich z. B. ein anderes Online-Buchhaltungs-Programm nutze und dieses mit Elster gekoppelt ist, brauche ich mich um die Übermittlung an das zuständige Finanzamt nicht mehr selbst bemühen? Verzeihung für die vielen Fragen, aber ich habe sonst keinen direkten Ansprechpartner und wüsste sonst auch nicht, an wen ich mich sonst wenden sollte.

Hast du eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen? Dort steht, ob quartalsweise oder monatlich. Häufig wollen sie im ersten Jahr monatlich haben, das steht dann aber in der Aufforderung.

Die Sondervorauszahlung beträgt in der Regel 1/11 der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres. Was genau bei dir dann ansteht, solltest du mit dem Finanzamt klären - hängt von deinen Umsatzerwartungen in diesem Jahr ab (bei 20.000 € Umsatz wäre die Umsatzsteuer 3.800 € abzüglich Vorsteuern. Davon dann 1/11. Also mMn in erträglichem Rahmen.

Ja - du gibst ja deine Steuernummer an. Aus dieser (und den Angaben in den Stammdaten) ist ja das Finanzamt ersichtlich. Beides wird in die UStVA eingetragen.

Und fällt nur dann an, wenn Du auf monatliche Abgabe eingestuft wirst. Bei quartalsweiser Abgabe wird keine Sondervorauszahlung fällig.

Nein, nicht automatisch. Du musst schon aktiv die Übertragung anstossen. Lediglich die Werte werden vom Programm aus den Buchungen ermittelt und in die Voranmeldung eingetragen. Dies geschieht in der Regel automatisch, wenn alle Zuordnungen bei den genutzten Konten korrekt sind.

In der Regel ja, das solltest Du aber mit dem Hersteller dieser Software abklären. Ich kenne nicht alle Lösungen am Markt und noch weniger bin ich mit allen möglichen Einschränkungen vertraut. :wink: