Berechnung der Mehrwertsteuer in büro easy

Hallo,bei der Berechnung der Mwst. kommt es zu einen sogenanten Rundungsdifferenzen.Das Programm arbeitet für das FA,werden1-2 Cent mehr in der Mwst.berechnet.
Beispiel:Rechnungsbetrag brutto 663,79 € ergibt bei Lexware 106,00 €(richtig:105,98 €) Mwst.und somit netto 557,79 €(richtig:557,81 €).Also 2 Cent mehr für das FA.Laut Lexware(„Lexware büro easy/büro easy plus und FinanzManager/Quicken verwenden ausschließlich die zeilenweise Berechnung der MwSt.“) ist die Rundungsdifferenzen ok,aber bei vielen Rechnung kommt doch einiges zusammen.
https://support.lexware.de/support/produkte/buero-easy-plus/fragen-und-antworten/000000000015732?searchTerms=falsche+berechnung+mwst
Für eine Lösung für diesen Fehler wäre ich dankbar.MfG.

Hallo ituwe,

das ist kein Fehler, sondern entspricht der Vorgabe der Finanzverwaltung. In den Umsatzsteuervoranmeldungen und der jährlichen Umsatzsteuererklärung wird die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf volle Euro gerundet, damit ergeben sich bei der Umsatzsteuer Centdifferenzen. Im Laufe des Jahres gleicht sich dies weitgehend aus. Da du ja nur den Betrag an das Finanzamt überweist, der als Abschlusszahlung (positiv) am Ende steht (bzw. den negativen Betrag vom FA erstattet bekommst), wirken sich die Centdifferenzen erst wirklich mit dem Jahresabschluss aus. Hierfür kannst du aber ein Differenzenkonto benutzen (auf das auch andere Differenzen z. B. bei Zahlungen von Kunden mit Skonto etc. gebucht werden können, wenn die Berechnung des Kunden nicht genau mit deinen übereinstimmt).

Es handelt sich daher nicht um einen Fehler, der einen Lösung bedarf.

Gruß Ecrivain

Hallo Ecrivain,
danke für deine Antwort,welche ich nicht teilen kann.Es ist richtig,daß bei der Umsatzsteuererklärung die Nettobeträge aufgerundet werden.Bei den Einkünften wird aufgerundet(FA bekommt mehr Geld als ich in der Kasse habe) und bei den Ausgaben
wird die Mwst.Cent genau gegengerechnet.Es muß trotzdem eine erstellte Rechnung die genaue Berechnung ausweisen und nicht Abweichungen um 2 Cent errechnen,der Kunde fragt sich ob ich zu blöd bin zu rechnen(in den Fall das Programm).
Wenn du den Link gefolgt bist, gibt es 2 Berechnungsverfahren bei Lexware:
Es existieren zwei Methoden zur Berechnung der Mehrwertsteuer:
Die spaltenweise (richtige Berechnung) Berechnung und die zeilenweise (Büro easy etc.) Berechnung (falsches Ergebnis)der MwSt.
Also ist es eine unzufriedene Lösung,denn der Kunde identifiziert mich mit seiner Rechnung und nicht die Finanzverwaltung.
Gruß Uwe

Hallo ituwe,

da wühlst du einen Streit auf, den es bei allen Fakturierungsprogrammen gibt. Beide Vorgehensweisen sind erlaubt - ich habe dies selbst in großen Konzernen erlebt, dass hier von „kleinen“ Kunden die Berechnung moniert wurde, weil diese mit ihren Programmen genau die andere Methode hatten (wobei die zeilenweise Berechnung mehr Befürworter hat als die von dir bevorzugte Berechnung spaltenweise). Es ist kein Fehler des Programms, und das ist das, was im Endeffekt zählt.

Ecrivain

Hallo Ecrivain,
noch mal ein Schlußwort zu deine Sichtweise.Wenn alle Programme,diesen FEHLER haben würden,müßten ja alle meine Lieferanten/Kunden-Rechnungen eine Abweichungen haben.Es kommt sehr selten selten vor mit Abweichungen in den Rechnungen.Aber bei Lexware muß ich andauernd korrigieren.Selbst mein Steuerberater ist der Meinung,daß es ein schlechtes Programm ist,bei solchen Abweichungen.Es sollte schon richtige Werte ausgeben und das Fa wird es nicht akzeptieren.Er kann es bei der Jahressteuer korrigieren,was aber schwachsinn ist.Man bezahlt für Lexware ein hohen Betrag und dann ist es nicht in der Lage mit richtigen Werten zurechnen.Zumal Lexware die 2 unterschiedlichen Berechnungsarten erklärt und Büro easy die spaltenweise (richtige Berechnung) Berechnung NICHT anwendet.Hiermit möchte ich für dich auch das Thema beenden.
Grüße Uwe

Hallo Uwe,

„Hiermit möchte ich für dich auch das Thema beenden.“

Gut, dass du mir nicht das Wort verbieten kannst. Meine letzte Anmerkung:
Dein Steuerberater benutzt wahrscheinlich DATEV, das mit der spaltenweisen Methode arbeitet. Damit ist es aber nicht „das einzig in Deutschland zugelassene Verfahren“. Solange beide Berechnungsweisen vom Finanzamt akzeptiert werden (und dein Steuerberater soll dir einmal die Stelle zeigen, wo das Finanzamt hier „mosert“, lasse ich mich gerne überzeugen). Aber solange diese Centdifferenzen bei der UStVA und UStE durch die Rundung eh entfallen, wird sich das Finanzamt hieran garantiert nicht stoßen. Deine Aussage ist einfach nicht richtig.

Und damit beende ich für mich die Diskussion.

Ecrivain

Hallo zusammen,

es wäre schön, wenn wir hier alle fair und vernünftig miteinander agieren. Unterschiedliche Meinungen und Auffassungen sind kein Problem, aber solche kann man auch auf faire und „normale“ Art miteinander austauschen. Manche hier stellen Fragen, andere geben Antworten. Niemand muss die Antworten kommentarlos hinnehmen oder akzeptieren, niemand muss diese glauben.

Wer fragt bekommt aber in der Regel Feedback und das sollte man dann doch schon anerkennen, dass sich jemand die Mühe macht und versucht für die Fragestellung eine Lösung bzw. allgemein einen Weg zu selbiger zu finden.

Vielen Dank.

Hallo zusammen,

das Problem mit der MWSt-Berechnung ist ein Trauerspiel mit Büro Easy. Ich hatte dieses Problem bereits mit Quickbooks und dachte mit der neuen Version sei das behoben.

Der Rechnungsversand erfolgt zunehmend digital über Dienstleister, die eine intensive Prüfung der Rechnungsdaten vornehmen. Dabei kommt es regelmäßig zu Rückläufern, da die MWST-Berechnung in Büro Easy nicht stimmt.

Grundsätzlich finde ich das Programm in Ordnung. Das geschilderte Problem ist jedoch gravierend und ich verstehe nicht, warum sich Lexware hier so windet und das als akzeptabel darstellt. Es kann doch nicht sein, dass ich vor jedem Rechnungsversand die MWST-Berechnung überprüfen muss und dann die einzelnen Rechnungspositionen so verändern muss, dass die Berechnung dann doch passt.

Wenn es hierzu keine Lösung gibt, dann muss ich mich wohl oder übel von Lexware trennen.

Ohne weiteren Kommentar
LIMESODA Blog - Hi! Ich bin der Blog von LIMESODA! (etwas nach unten scrollen)
§ 14 UStG - Einzelnorm (insbesondere Absatz 4)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/Umsatzsteuer-Anwendungserlass-aktuell-Stand-2017-08-02.html (ab Seite 475)

Hallo,
das leidige Thema hatte ich eigentlich ruhen lassen.Da aber das lex-forum.net Team mich aufgefordert hat,das Forum zu besuchen.
Und siehe da, AStetter ist von diesem Fehler bei Lexware genauso genervt-es ist ein Programmfehler.Da Kann Ecrivain fragliche Argumente bringen,
welche nur dem Finanzamt zu Gute kommen.Natürlich gibt es die beiden Varianten , welche aber auch die Programme richtig umsetzen müssen.
Es ist schon schlimm, dass das Finanzamt das Einkommen aufrundet und die Kosten müssen exakt abgezogen werden.Und dann Rechnen Programme auch noch für das Finanzamt,weil diese falsch berechnen.Eindeutig ist Ecrivain von Lexware bzw. vom Finanzamt geschickt worden,
damit das Problem untern Tisch gekehrt wird.In Ihren Antworten und Argumenten, spricht sie nur für das Finanzamt (diese Gesetze sind vom Finanzamt).Andere Programme und Kunden-und Lieferantenrechnungen weisen auch diese Probleme nicht auf.
Um die nächste Antwort vorn weg zunehmen:Ich würde das Programm wechselt, aber das ist eine großer Aufwand-mit Buchhaltung und Warenwirtschaft reibungslos).MfG. ituwe

Hallo Uwe,

ich bitte an dieser Stelle wiederholt darum, dass in den Diskussionen hier in der Community bitte bestimmte Umgangsformen einzuhalten sind. Haltlose Aussagen und Unterstellungen sind wenig hilfreich. Weder dem Austausch noch der Lösungsfindung bringen diese irgendetwas.

Eine Auseinandersetzung auf sachlicher Ebene, sehr gern. Ein Abgleiten ins Persönliche ist nicht erwünscht. Ich verweise hierzu auf die Forenregeln.

Vielen Dank.

Hallo Steve,
ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage.Ecrivain bringt keine Lösungsvorschläge, nur Verweise auf Gesetze,welche vom Finanzamt gesetzt wurden.
In erster Linie sollte Lexware das Problem lösen,zumal ja auch andere Anwender diese Probleme haben.Gesetze können wir selbst lesen und dafür können die Gesetze nichts, wenn Lexware falsch berechnet.MfG.Uwe

Ich wollte mich jetzt hier nicht weiter äussern, aber ituwe scheint immer noch nicht kapiert zu haben, dass es eben keine Vorschrift in den Steuergesetzen gibt, die besagt, wie „richtig“ gerechnet werden muss. Deshalb sind ja beide Möglichkeiten genauso richtig wie falsch.

Ich werde weder von Lexware bezahlt noch bin oder war ich bei der Finanzverwaltung. Ich habe aber viele, viele Jahre in einem Steuerbüro gearbeitet und habe beide Versionen bei den unterschiedlichen Programmen erlebt. Auch war es nie ein Problem, die Centdifferenzen auszubuchen, auch nicht bei erhaltenen Rechnungen. Es handelt sich hier schlicht um ein „Scheinproblem“.

Und damit ist für mich hier endgültig Schluss.