Hallo,
ich bin gerade bei meiner Einkommenserklärung für 2014 mit QuickSteuer 2015 Deluxe und habe eine Frage zum Eintrag des Firmenwagen. Ich verstehe die Angabe sowie nicht.
Ich bekomme einen Firmenwagen. Dies ist ein Gehaltsbestandteil und muss daher mit 1% versteuert werden. OK. Jetzt kann ich diesen Geldwerten Vorteil wieder bei der Einkommensteuererklärung geltend machen und bekomme eine Steuerrückzahlung?
Ich habe in 2014 einen Firmenwagen gehabt. Mein Arbeitsplatz war mein Home Office. Dies ist Arbeitsvertraglich auch so festgelegt. Das Unternehmen sitzt in der Nähe von Aschaffenburg und ich in der Nähe von Hamburg. Da ich im Vertrieb arbeite, habe ich von hier aus meine Termine bei Kunden/Interessenten geplant, Angebote geschrieben usw… Fahrten ins Büro fanden somit nicht statt. Es wurde von meinem Arbeitgeber die 1% Regelung für meinen Firmenwagen angewendet. Eine 0,003% Versteuerung für den Arbeitsweg fand somit nicht statt. (ich habe ja von Zuhause aus gearbeitet).
Wie wird jetzt dieser Firmenwagen in QickSteuer eingetragen und gibt es wegen des nicht eingetragen Büroweges Schwierigkeiten mit dem Finanzamt? Ich habe da was über Tätigkeitsstätten gelesen.
Muss ich den Firmenwagen überhaupt angeben? Es ist doch alles schon an das Finanzamt über die Gehaltsabrechnung abgewickelt worden.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Viele Grüße
ADan