Taxman 2017 Probleme nicht verheiratet aber gem. Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

erster Sachverhalt:

Normalerweise trage ich die Kosten und die Mieteinnahmen für unsere Eigentumswohnung (nicht verheiratet) vollständig in die Anlage V ein und dort gibt es dann den Prozentteil 50% beim Elsterformular…In die Feststellungserklärung kommen dann die Einnahmen/Ausgaben für die GbR komplett rein und werden aufgeschlüsselt.
2016 haben wir eine Eigentumswohnung neu angeschafft, jetzt möchte ich natürlich z.B die Anschaffungskosten geltend machen, das mache ich ja einmal in der Anlage V und einmal in der FE der GbR.

Trage ich Anschaffung/Abschreibung und Mieteinnahmen in der Taxman 2017 Maske zu 50% ein oder kommt später in der Anlage V von Taxman eine gesonderte Aufteilung nach Anteilen?
Ich finde es verwirrend z.B eine Notarrechnung durch zwei zu teilen und diesen Betrag in meine Anlage V und dann gesondert in die Anlage V meiner Lebensgefährtin einzutragen. Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es richtig ist z.B den ganzen Notarbetrag bei beiden einzutragen und dann nochmal in der FE der GbR.

zweiter Sachverhalt:
Wie lösche ich einzelne Zeilen bei Monatsmieten, jedesmal wenn ich die Zahl 1 und den Betrag z.B lösche, kommt eine neue Zeile hinzu…Ich finde da keine Lösung, aber vielleicht schaue ich auch nicht richtig hin.


Das war es erstmal und vielen dank im Voraus,
Gruß,

Ivan

Dann machst du die Kosten ja doppelt geltend! Diese Sachverhalte werden nur vollständig über die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung erklärt und in die Anlage V gehört nur dein Anteil unter der Rubrik Beteiligungen.

Alles andere ist falsch (und kann wegen doppelten Eintrags) möglicherweise sogar Folgen haben (§ 370 ff. AO).

Also sowohl die alte als auch die neue Wohnung über die gesonderte Feststellung erklären und die Anteile in die Anlage V übernehmen, so wie sie in der Feststellungserklärung für dich als Ergebnis heraus kommen.
Selbst getragene Kosten sind als Sonderbetriebsausgaben und entsprechende Einnahmen als Sonderbetriebseinnahmen anzugeben - verändern damit deinen Anteil aus der Beteiligung an der GbR.

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Vielen Dank, ich habe mich wohl unverständlich ausgedrückt, es gibt keine alte Wohnung…die 2016er Wohnung ist die neue und die alte :slight_smile:

Danke für die Aufklärung! Werde alle Kosten/Mieteinnahmen/Ausgaben einzeln manuell durch zwei Teilen und jeweils diesen Betrag in die Anlagen V reinschreiben, dann alles zusammen mit Anteilen in die Festellungserklärung!

Dann frage ich mich aber, was die Zeile 24 bei 3 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte zu bedeuten hat in Elster ANLAGE V…und ob ich die Quadratmeter der Wohnung auch durch 2 teilen soll?

Anteile an Einkünften bei Grundstücksgemeinschaften sind ja dann vermutlich meine Prozente der Eigentümergemeinschaft, richtig? Diese auch durch zwei teilen?

Mal ganz ehrlich, etwas besser könnte das Formular schon erklärt werden und bei Taxman genauso…wenn man schon Geld dafür zahlt wäre ein Hinweis an der Seite hilfreich der einem z.B sagt, „wenn Sie eine gemeinsame EW besitzen, dann tragen Sie hier die Hälfte der Summen ein“…

Danke und Gruß,
Ivan

NEIN!

Du machst eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die GbR. Dort werden alle Posten entweder als gemeinsame Kosten und Erträge in die EÜR übernommen und solche Posten, die nur einer getragen hat, als Sonderwerbungskosten bzw. Sondereinnahmen erfasst. Das Ergebnis ist ein Betrag für dich und ein Betrag für deine Freundin.

Diese Beträge tragt ihr in eurer Einkommensteuererklärung in der Anlage V unter Beteiligungen ein. Dort gebt ihr die Steuernummer der GbR an und den Betrag aus der Erklärung, der dort ermittelt wurde.

So wie du das machen willst, kann man leichtfertige Steuerverkürzung daraus sehen (§370 AO).

Und - die Formulare sind so von der Finanzverwaltung entworfen und veröffentlicht worden. Also nicht Lexware die Schuld daran geben. Ausserdem gibt es doch immer unten den Text „?verstehe ich nicht“. Hier sind viele Hilfen gegeben.

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Alles klar, werde anscheinend erstmal die Feststellungserklärung lesen und ausfüllen müssen bevor ich irgendetwas in die Anlage V eintrage. Die Steuernummer wurde ja noch nicht zugeteilt (da erste Erklärung), das sollte aber ja kein Problem darstellen.

Die persönlichen Beträge aus der Feststellungserklärung sollten ja dann exakt den Anteilen (jeweils die Hälfte der Mieteinnahmen und Kosten) aus der jeweiligen Anlage V entsprechen?
Also trägt jeder in die Anlage V sein Gewinn/Kostenteil ein und das Ganze wird das in der Festellungserklärung quasi noch mal aufgeschlüsselt für die GbR eingetragen.

Muss ich denn in meiner Anlage V die Fläche auch zur Hälfte eintragen?

Ich wollte Lexware nicht die Schuld geben, den „verstehe ich nicht“ button habe ich zwar gefunden, wenn ich dann aber auf Etwas klicke um es mir erklären zu lassen verweist der mich auf die allgmeine Bedienungsanleitung und es erscheint keine direkte Erklärung. Aber vielleicht ist hier auch Fehlverhalten meinerseits vorhanden.


Danke für deine Geduld!

Grüße,
Ivan

Nein, alle notwendigen Angaben erfolgen in der Feststellungserklärung. In der Anlage V (die in eurer Einkommensteuererklärung) gebt ih nur das Ergebnis aus der Feststellungserklärung ein.
Wenn noch keine Steuernummer vorliegt, reicht die Angabe des Gesellschaftsnamens (bei einer GbR normalerweise die Namen der Beteiligten und GbR am Ende).

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