Neu hier - Frage(n) zu Gewerbebetrieb PV Anlage

Hallo zusammen,
ich stelle mich mal vor, mein Name ist Matthias und wohne in Regensburg.
Ich mache seit rd. 25 Jahren meine Steuererklärung selber und ich hoffe das kann

  • mit Eurer Hilfe -auch weiterhin so bleiben.

Der Hintergrund.
ich habe in 2015 ein Haus gebaut und eine PV Anlage gekauft. Gesamtkosten inkl. Batterie usw.
rd. 25.000 Euro Brutto. Diese soll das Haus etwas autark machen…

:question: Jetzt die Frage:
Wie gebe ich die erste Abschlagsrechung von Dezember 2015 - rd. 7.000 € Brutto bei der Steuerklärung 2015 ein?
Die Anlage läuft ja erst ab Mitte 2016, ab da kann ich abschreiben.
Im Detail, die hier bezahlten Module inkl. Dachaufbau wurden erst im Folgejahr zu einer laufenden
PV-Anlage

Ich habe es probiert unter Wirtschaftsgut, bewegliches Wirtschaftsgut, mit dem Haken „nicht selbstständig nutzbar“
→ dann wird aber bereits eine Afa von rd. 30 Euro angesetzt!!!
Ich müsste irgendwie eine Aktivierung 2016 oder so eingeben…aber wo?

Zweiter Versuch, Waren und Material - sieht besser aus, aber ist das richtig??
Wie gesagt, die Module wurden erst im Folgejahr 2016 zu einer laufenden
PV-Anlage montiert. Wäre das richtig.

BTW. Ja ich weiss, die UST Erstattung von 19% aus 7.000 € Brutto hätte längst (in Elster) eingereicht werden, mein Anspruch ist
eigentlich verstrichen, aber lt. FA bekommen wir das noch irgendwie hin. :smiley:

Vielen Dank und viele Grüße
Matthias

Hallo MatthiasE,

Du meinst wahrscheinlich eine Anzahlung auf die Anlage?
Die musst du - da die Anlage erst 2016 fertg gestellt und in Betrieb genommen wird, auf Anlagen im Bau buchen. Ich kenne den Taxman nicht (da ich mit einer „größeren“ Steuersoftware arbeite), aber im Anlagevermögen müsste es einen Posten Anlagen im Bau geben. Hier werden alle Anzahlungen gebucht bis zur Fertigstellung. AfA werden hier nicht gerechnet. Nach Fertigstellung umbuchen, damit ab Datum der Fertigstellung die AfA laufen kann (20 Jahre).

Nein, denn die Umsatzsteuererklärung kann noch abgegeben werden. Ganz einfach über Elster abgeben - aber wohlgemerkt, die Erklärung für 2015, nicht die Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2015.

Hallo Ecrivain,
danke für die schnelle Auskunft. Ja, das ist eine Anzahlung (bei erster Teillieferung)

Also, Taxman bietet folgendes:


Also leider nicht ganz das gewünschte.

Was denkst Du, ich gebe oben bei Material/Waren ein:
„PV Module, zu Photovoltaik Anlage in Bau“
Abschreibung unterdrücke ich hiermit.
Somit komme ich zu den Ausgaben in dem Jahr und die Grundlage für die unten erwähnte UST - Erklärung in Elster

Könnte das passen?

Dank und Gruß
Matthias

Hallo,

Nein, das haut dir das Finanzamt um die Ohren! Du hast keine Ausgabe, sondern eine Anzahlung. Diese ist im Vermögen, nicht in den Betriebsausgaben. Du müsstest so etwas wie eine Umbuchung haben in das Betriebsvermögen, hier gehört es hin, auf keine Fall in die Einnahmen bzw. Ausgaben. Auch beim Buchen in das Betriebsvermögen ist Vorsteuerabzug möglich. Da ich den Taxman nicht kenne, kann ich hier keine Fotos einstellen.

Hallo Matthias,

konnte Dein Anliegen durch die Hilfestellungen von Ecrivain gelöst werden?

Eine kurze Rückmeldung wäre schön. :slight_smile: