Suche für Service Pack August 2015 für buchhalter

Hallo,

wegen einem Gerätewechsel muss ich leider Lexware buchhalter nochmals neu installieren. Die Funktionalität ist ausreichend, Neuerungen und Internetverbindung ist nicht erforderlich (einfache Vereinsbuchhaltung, aus Kostengründen kein Upgrade erwünscht). Allerdings hatte ich die Sicherungsdatei vom alten Gerät auf Version buchhalter 2015 Version 20.52 und befinde mich bei der Neuinstallation erstmal bei 20.00. Ich habe die Hoffnung, dass ich mit dem richtigen Service Pack vom Juli oder August 2015 von 20.00 auf 20.52 upgrade kann und dann wieder mit meinen bisherigen Daten weiterarbeiten kann. Allerdings finde ich dieses Service Pack bislang nirgendwo im Internet zum Download. Kann mir hier jemand weiterhelfen? (ist für einen gemeinnützigen Kindergartenverein …)

Vielen lieben Dank und mfG, Markus

Du bist dir dabei schon bewusst, dass du die seit über einem Jahr geltenden Vorschriften der DSGVO mit deinem veralteten Programm nicht einhalten kannst? Auch Vereine sind zur Beachtung dieser Vorschriften verpflichtet! Mache dich hierzu einmal schlau und dann investiert das Geld in die neueste Version. Es lohnt sich. Die 2015-Versionen sind „out of service“ - Updates wirst du kaum mehr finden.

Um auf die laufende Version zu kommen, müsst ihr sowieso Zwischenversionen einsetzen. Ein lokaler Lexware-Händler kann euch dabei unterstützen.

Hallo Evrivain,

zunächst herzlichen Dank für die schnelle Reaktion, aber erlaube mir die Nachfrage: welche Vorschrift der DSGVO halte ich mit der alten Lexwar-Version nicht ein? Ich habe sie als offline-Installation auf meinem persönlichen Rechner, es findet kein Datenaustausch mit externen Stellen statt. Und 150 Euro für eine perpetual Lizenz, die ich seit 5 Jahren nutze unterscheidet sich erheblich von mindestens 100 Euro pro Jahr, die ich für die laufende neue subscription Version bezahlen müsste. Dabei genügen mir wie gesagt die Funktionen der alten Version. Aus meiner Sicht verletze ich die DSGVO also nicht (es sei denn Du kannst mir eine konkrete Vorschrift nennen?).

Bleibt daher meine Nachfrage, ob irgendjemand einen Link zu dem Service Pack hat, mit dem ich von Version 20.00 auf 20.52 upgraden kann …

Vielen Dank und mfG Markus

Ist nur sein Standardspruch, erklären mag er das normal nicht.
Als nächstes kommt dann das es nicht den GOBD-Vorschriften entspricht.

Leider kann ich dir bei deinem Problem auch nicht helfen.

Damit bist du zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet, du verarbeitest personenbezogene Daten!
Hier ist z. B. das Löschen auf Wunsch (sperren während der Aufbewahrungsfristen) zu nennen - du kannst in deiner Version Stammdaten von Lieferanten und Kunden nicht sperren, damit sind sie nach der DSGVO aber verboten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Dies ist nur ein Beispiel.

Bleibt daher meine Nachfrage, ob irgendjemand einen Link zu dem Service Pack hat, mit dem ich von Version 20.00 auf 20.52 upgraden kann

Wohl kaum - diese alten Updates gibt es nicht mehr als Link im Internet und die Versionen, die du noch käuflich erwerben kannst, sind immer die Version 20.00.

Das erklär mal genauer. Muss er dann auch sein Word, Excel und jegliche andere Software entsorgen die bei der Vereinsverwaltung eingesetzt werden?
Da werden gerade wieder Dinge konstruiert…

Übrigens gab es durchaus Leute die hier in genau so einem Fall geholfen haben nur das es da sogar um eine noch ältere Version nämlich von 2013 ging.

Zum Beispiel:
Auskunftsanspruch der Kunden/Lieferanten
Löschung/Sperrung
aktives Löschen von personenbezogenen Daten außerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
Dokumentation des Zugriffs/Änderung personenbezogener Daten

Und immer wieder der Hinweis: es ist nur ein gut gemeinter Ratschlag, da solche Verstöße eben im Zweifelsfall sehr teuer werden. Keiner der hier solche Hinweise gibt, hat persönlich etwas davon. Es ist letztlich immer die persönliche Entscheidung des Verwenders. Ich finde es aber schon befremdlich das Risiko herunterspielen zu wollen. Was soll dahinter die Intention sein?

Bei ihm nimmt dieser Ratschlag aber den größten Teil seiner Antwort ein, das eigentliche Problem lösen will er dagegen nicht.
Wie wärs wenn er sich einfach einen kleinen Hinweis in die Signatur setzt, dann muss er das nicht ständig wiederholen.

Genau, da braucht es nicht den permanenten Hinweis, sind schließlich Erwachsene Menschen die das selbst entscheiden müssen.

Der Kollege war hier halt schon auch auf der Suche nach Kundschaft.

Ich finde es befremdlich das Risiko extrem heraufzuspielen. Mal die Zahlen gesehen die es seit der Einführung DSGVO gegeben hat wo abgemahnt wurde und in welcher Höhe da Strafen verhängt wurden? Praktisch nicht existent und speziell bei Vereinen noch überhaupt nicht kontrolliert worden.
Statt dessen wird aber vorgetäuscht das mit dem Update auf die aktuelle Version das Problem gelöst ist. Ist es nämlich nicht. Die Abmahngefahr ist damit um nicht einen Prozentpunkt geringer.

Jetzt sagt mir wo deine aufgeführten Punkte ohne das Update nicht möglich sind. Meine 2016er Version hindert mich an keinem dieser Punkte.
Und egal welche Version man nutzt, ob 2015 oder 2019 man ist eben nicht damit abgesichert, man muss sich immer noch selbst um die Umsetzung kümmern. Aktuelle Software kann einem dabei unter Umständen besser behilflich sein mehr aber auch nicht.

Die Warnung ist damit sinnlos und hilft dem fragenden überhaupt nicht. Er hat doch genug Dinge aufgezählt warum es keine neuere Version benötigt. Er möchte die alte wie bisher nutzen.
Wenn mich jemand fragen würde der mit seiner Firma 150.000 € Umsatz macht und dabei 100.000 € Gewinn erzielt würde ich ihm sagen kauf die Updates.
Ich verzichte zwar auch darauf das hat aber einmal den Grund das die Updates oft genug neue Probleme erzeugten statt alte zu beheben und 2. weil ich das Programm nur noch eingeschränkt nutze und mein Steuerberater seine Software aktuell hält was in meinem Fall ausreichend ist.

Hätte er einen Lösungsweg aufgezeigt und ihm im nachhinein den Hinweis gegeben das er aus besagten Gründen ein Update empfiehlt dann hätte er Applaus von mir bekommen.

sehr gern, z.B.:
Kunden sperren ist nicht möglich (relevant für Kunden die Belege innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist haben, aber Lösung/Sperrung verlangen)
Kunden löschen, die Belege haben ist nicht möglich (relevant für Kunden, die keine aufbewahrungspflichtigen Belege mehr haben, da muss man sogar von sich aus löschen, wenn es keine weitere Geschäftsbeziehung mehr gibt)
Protokoll wer personenbezogene Daten eingesehen hat und/oder geändert/erfasst hat

Kunden sperren, setze den Kunden auf inaktiv und blende jene Kunden aus. Ich habe da gerade eine Bildschirkopie aktueller Software von Lexware gesehen wo dies genau so gemacht wird.
Kunden löschen, Stammdaten löschen manuell kein Problem.
Protokoll, wer eingesehen oder angelegt hat, ich bin die einzige Person die Zugriff auf die Daten hat.
Aber all das hat einen ziemlichen Auslegungsspielraum denke ich wie da zu verfahren ist.
Dazu kommt wie lange gibt es die DSGVO? Ich bin gezwungen die Daten aufzubewahren, ich darf sie aktuell gar nicht löschen. Von daher ist egal was der Kunde oder die DSGVO fordert da die Forderung anderen Gesetzen widerspricht. Daher sprechen wir uns einfach Mitte der 2020er Jahre wieder.
Nach deiner Meinung verhalten sich auch alle Kunden rechtswidrig die jetzt auf eine aktuelle Software umsteigen. Sie dürfen ja nicht die alte Software inclusive Daten löschen. Das Kind ist damit schon in den Brunnen gefallen.

Fazit: man ist mit aktueller Software vermutlich sicherer unterwegs und die Arbeit wird erleichtert um den Anforderungen zu genügen.

Aber ja ich werde eventuell wechseln. Leider war mal die Auskunft das ich von der Plus Version nicht auf die Basis wechseln kann.
Vorher werde ich mich aber nach alternativen umsehen wobei die 10 € im Monat für die Standard Version schon über sind. Leider brachte bisher nahezu jedes Update auch Fehler mit sich meist ohne vorhandene zu beseitigen. Deshalb arbeite ich so gerne mit meiner 2016er Version wo ich die Fehler kenne und teils mit gewissen Tricks umgehen kann.

Hallo Markus,

um mal auf das eigentliche Thema dieses Threads zurückzukommen: ja, es gibt jemanden. :slight_smile: Bitte mal über Lexware Support und Beratung | deutschlandweit Kontakt herstellen und auf diesen Thread hier verweisen.

Davon ab: die rechtliche Thematik bzgl. DSGVO und GoBD ist dennoch nicht von der Hand zu weisen.

Hallo Marcus,
Ich kann Dir helfen, ich hatte dasselbe Problem.
Der Buchhalter muss geschlossen sein. Gehe unten auf die Taskleiste, links neben der
Uhrzeit findest Du einen Winkel mit Spitze nach oben. Klicke darauf, und im nächsten Menue doppelt auf die blaue Weltkugel. Jetzt auf ,Aktualisierungen suchen". Nach kurzer Suche erscheint das Update 20.52, bei ,Produkt aktualisieren" kannst Du es nun herunterladen und installieren. Fertig.
Gruß Roland