Kleinunternehmerregelung - Änderung ab 2020

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt veranlasst mich zum Eröffnen des Themas:
Seit vielen Jahren benutze ich die Kleinunternehmerregelung (Freistellung von der Erhebung der Mehrwertsteuer). Bisher wurde die (alte) Schwelle von 17.500,-€ Jahresumsatz nie überschritten. 2019 wurde erstmals ein Umsatz von ca. 20.000,-€ erreicht.
Meines Erachtens trifft in diesem Fall bereits die Neuregelung zu:
Die Kleinunternehmerregelung kann angewendet werden, wenn 2019 der Jahresumsatz nicht höher als 22.000,-€ liegt und im Jahr 2020 nicht höher als 50.000,-€ sein wird. Liege ich mit dieser Interpretation richtig? Dann ergibt sich für mich keine Änderung.

Vielleicht ist es aber auch so, dass die neue Schwelle erst für das Umsatzjahr 2020 wirksam wird??? Dann müsste ich ab 01.01.2020 Mehrwertsteuer berechnen. :unamused:

Herzlichen Dank vorab für jeden Hinweis.
Jörg

Hallo Jörg,

nach meiner Kenntnis ist die neue Regelung erst für Umsätze ab 2020 relevant. Wirklich verbindlich kann Dir das jedoch nur das Finanzamt bzw. ein/e Steuerberater:in sagen.