sofortmeldung meldegrund 20 in lexware nachträglich senden

Hallo zusammen, ist eine sofortmeldung (meldegrund 20) auch nachträglich…also im Folgemonat möglich? Folgender Sachstand: In den Stammdaten war der Haken auf „Sofortmeldung“ nicht gesetzt. Das habe ich nun nachgeholt und gehofft, dass im Folgemonat automatisch eine Sofortmeldung generier wird. Nach dem Monatswechsel ist das aber leider nicht eingetreten. Ist das manuell noch möglich?

Hallo,

also wenn du den Haken nachträglich setzt, sollte eigentlich die Meldung im akt. Abrechnungsmonat erzeugt werden.

Schaue mal auf das Lohnkonto, letzte Seite, dort stehen die erzeugten SV Meldungen für den Mitarbeiter?

Wenn die Meldung nicht erzeugt wurde, bleibt dir nicht anderes übrig, als diese Meldung mit sv-net zu versenden :wink:

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Hallo Giuseppina,

welchen Sinn sollt es denn machen eine Sofortmeldung nachträglich zu versenden? :slight_smile:

Die Branchen in denen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gilt müssen die Sofortmeldung ohne jede Ausnahme vor Beginn,
d.h. vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme des MA, abgeben.

Nachträglich macht das eigentlich gar keinen Sinn.
Natürlich können Fehler mal passieren. Wer ist schon fehlerfrei?
Ich würde die Meldung dann eben mittels SV-Net absetzen und auf deinem Ausdruck die ganze Sache entsprechend vermerken.

Sollte der Zoll eine Razzia durchführen wird es ohnehin Erklärungsbedarf geben, denn das Datum der nachträglichen Meldung wird ja immer dokumentiert.

Viele Grüße
Marcus