Stornierung

Hallo
ich habe eine bereits bezahlte Rechnung. Diese muss ich rückabwickeln.
Dazu lösche ich die Zahlung, storniere dann die Rechnung.
Weiter lege ich eine Rechnungskorrektur an, überweise den Betrag und weise die Rechnungskorrektur dem (ausgehenden) Kontobetrag zu.
Da ich im ersten Schritt die erste Zahlung gelöscht habe, ist in der Kontoliste nun der erste eingegangene Betrag ohne Zuordnung.
Wie weise ich den nun am besten zu?
Gruß

Verstehe ich nicht, warum wird gelöscht und storniert. Wenn man dies tut muss doch keine Rechnungskorrektur mehr erstellt werden.
Hätte hier nicht nur die Rechnungskorrektur erstellt werden müssen und dann der Betrag rücküberwiesen werden müssen?
Ich nutze Büroeasy aber denke nicht das es in den anderen Produkten anders gehandhabt wird.

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Hast du schon einmal etwas vom „Radierverbot in der Buchhaltung“ gehört? Mit dem Löschen radierst du eine Buchung aus - du darfst nur stornieren, was hier aber nicht notwendig ist, wie Lutze schon ausgeführt hat.

Ich habe die Rechnung nicht gelöscht bzw. radiert, lediglich storniert, dafür gibt es doch die Funktion im Lexoffice? Um dies durchzuführen musste ich die Zuordnung der Rechnung zur Zahlung lösen. Der Begriff löschen war mißverständlich, ich löse nur die Zuordnung.

Im weiteren Schritt habe ich eine Rechnungskorrektur erstellt, damit der Kunde einen Beleg hat.

Lexoffice muss allen Bankvorgängen einen Vorgang zugeordnet haben. Durch das lösen im ersten Schritt fehlt mir nun eine Zuordnung, das ist meine Fragen nun.

Gruß

Aber warum willst du die Zuordnung lösen? Du hast einen Zahlungseingang und nach der Gutschrift/Rechnungskorrektur den Zahlungsausgang.
Auf die Art ist ja irgendwann dein Kontostand komplett daneben.

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Ich muss in Lexoffice die Zuordnung lösen sonst kann ich nicht stornieren.

Ohne Stornierung müsste ich weiter die MwSt. abführen.

Hab ich ein Brett vor dem Kopf und find meinen Fehler nicht?


Gruß

ich würde ja glatt behaupten ja :blush:

Einmal schreibst du du hast nicht storniert, dann wieder willst du doch stornieren nachdem du die Zuordnung gelöst hast.
Ich weiß ja jetzt nicht wie du überhaupt stornierst in deiner Software aber meiner Meinung nach eben nicht richtig.
Mwst.? Du erstellst doch die Rechnungskorrektur/Gutschrift und in dieser Buchung wird dir dann doch auch die Mwst. wieder gut geschrieben.
Am Ende also Null Mwst.

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Ich gebe Lutze hier Recht.

Die Rechnung ist geschrieben und an den Kunden versandt - damit darf sie nicht mehr storniert werden, es sei denn, du schickst die Stornierung an deinen Kunden, dann ist aber eine Rechnungskorrektur unnötig. Die Rechnung ist ein abgesandter Handelsbrief und aufbewahrungspflchtig! Als Beleg für die Buchhaltung über 10 Jahre.
Die Zahlung ist auch der Rechnung richtig zugeordnet - einen Grund für die Aufhebung gibt es nicht. Die Zahlung ist erfolgt (du hattest einen Geldeinang) und gehört zu der Rechnung. Also bis dahin alles richtig gemacht.

Jetzt soll dies alles rückgängig gemacht werden. Dann ganz einfach über Rechnungskorrektur und Rückzahlung des Geldes mit Zuordnung der Rückzahlung zur Rechnungskorrektur.

Damit stimmen deine offenen Posten, dein Bankkonto und die GoBD sind eingehalten.

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OK bedanke mich für diese Klarstellung.
Habe die Stornierung rückgängig gemacht und wieder zugeordnet, ist nun wieder so wie vorher.
Die Rechnungskorrektur korrigiert auch die MwSt, das war mein Denkfehler.
Gruß

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Sehe ich auch so.

Weshalb eine Rechnung stornieren und dann noch eine Rechnungskorrektur. ?
Das wäre Doppelgemoppel :wink:
Zumal der Kunde bereits bezahlt/überwiesen hat ist die Rechnung somit ausgeglichen.

Kein Wunder das Du nun icht zuordnen kannst, wenn Du Dir selber eine Zuordnung nimmst.