Lexoffice - Kunde bezahtl Rechnung doppelt, wie rücküberweisung verbuchen

Ein Kunde hat versehentlich eine Rechnung zweimal überwiesen. Natürlich habe ich das Geld zurück überwiesen.
Aber ich frage mich nun, wie ich das ganze in Lexoffice richtig zuordne.
Eine Gutschrift kann ich ja nicht schreiben, weil diese ja die ursprüngliche Rechnung aufheben würde.
Ich könnte zwar die falsche Einnahme unter „sonstige Einnahmen“ und die Rücküberweisung unter „sonstige Ausgaben“ buchen, aber wie wirkt sich das auf die Steuer aus ? Ich habe natürlich keine Lust, da nachher noch Umsatzsteuer für entrichten zu müssen.

Jemand eine Idee ?

Hallo RPohlen,

herzlich Willkommen in der Community. :slight_smile:

Warum nicht über Geldtransit oder Durchlaufende Posten?

Wenn es eine Überzahlung gibt und Du den gleichen Betrag zurückzahlst, woher soll denn da zu zahlende Ust kommen? :slight_smile: