Abschreibung - wo erkläre ich die Vorsteuer?

Hallo liebe Community,
ich bin neuer Lexoffice (Buchhaltung + Berichte) User und habe eine Verständnisfrage:

Thema Anlagegüter/Abschreibungen

Am 19.01.18 haben wir einen Drucker für 899,-€ netto gekauft. Hinterlege ich diesen als Anlage, schreibe ihn über 3 Jahre ab, fehlt mir immer noch die Vorsteuer, die wir beim Kauf an den Verkäufer gezahlt haben. Diese wird nirgendwo automatisch ausgewiesen. Wie ist hier das richtige Vorgehen? Die Hilfe von Lexoffice zu diesem Thema geht nicht besonders tief ins Detail. Hier wird davon geschrieben, dass Lexoffice bei Erfassung des Beleges automatisch eine Abschreibung vorschlägt - dies tut er bei mir allerdings nicht.

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen - besten Dank und schöne Ostern :slight_smile:

Manuel

Wie hast du genau gebucht und erfasst? Wirtschaftsgüter musst du ja auf einem Konto der Klasse 0 erfassen (hier dürfte 0420 einscchlägig sein), die Buchung müsste lauten
0420 (oder 420 in einigen Systemen) 899,00 S
1576 19% Vorsteuer 170,81 S
an 1200 Bank (beispeilhaft) 1.069,81 H

Bei dieser Buchung wird wohl in LexOffice gleich auch die Anlagenbuchhaltung angesprochen, so dass du hier dann die übrigen Angaben zu AfA etc. machen kannst.

Da du schon bei der Bezahlung die volle Vorsteuer buchst (und damit geltend machen kannst), muss doch bei den AfA-Buchungen am Jahresende keine Vorsteuer mehr ausgewiesen werden. Ich nehme daher an, dass du die Buchung des Kaufs nicht wie oben aufgeführt gemacht hast.

danke - „Wirtschaftsgüter“ war das Stichwort. Lexoffice bietet mir dann die Abschreibung an und kümmert sich auch um die Vorsteuer :slight_smile:

Gerne :smiley: