Hallo,
ich habe vor Monaten ein Multifunktionsgerät gekauft, die Ausgabe als Geringwertiges Wirtschaftsgut verbucht und das Gerät ins Anlagenverzeichnis aufgenommen. Vor zwei Wochen habe ich das Gerät zurückgegeben und eine vollständige Erstattung des Kaufbetrags erhalten (inklusive Beleg).
Meine Fragen sind jetzt:
- Wie verbuche ich diese Erstattung in Lexoffice?
- Wie kann ich das Gerät aus der Anlagenliste ausbuchen?
Viele Grüße,
Jo
Gutschrift für Rückgabe (GWG)
Moderator: Steve Rückwardt
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Re: Gutschrift für Rückgabe (GWG)
Hallo Jo,
da es Monate her ist, wie Du schreibst, würde ich es als Abgang buchen. Unter Anlagen das Anlagegut markieren und unten rechts bei Weitere Aktionen die Abschreibung beenden zum Zeitpunkt der Rückgabe. Den Erstattungsbetrag würde ich auf das gleiche Konto wie den Kaufbetrag buchen. Dies solltest Du aber ggf. nochmal mit einem Steuerbüro abklären.
da es Monate her ist, wie Du schreibst, würde ich es als Abgang buchen. Unter Anlagen das Anlagegut markieren und unten rechts bei Weitere Aktionen die Abschreibung beenden zum Zeitpunkt der Rückgabe. Den Erstattungsbetrag würde ich auf das gleiche Konto wie den Kaufbetrag buchen. Dies solltest Du aber ggf. nochmal mit einem Steuerbüro abklären.
Beste Grüsse
Steve
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Steve
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Re: Gutschrift für Rückgabe (GWG)
Hallo Steve,
vielen Dank für die Antwort. Nochmal zur Erinnerung, ich verwende Lexoffice. Den Punkt "Weitere Aktionen - Abschreibung beenden" gibt es leider bei GWGs nicht. Gibt ja auch keine Abschreibung die beendet werden kann, wurde ja direkt abgesetzt. Löscht man das dann einfach? Das Konto für die Buchung wäre dann "Geringwertiges Wirtschaftsgut"?
Viele Grüße,
Jo
vielen Dank für die Antwort. Nochmal zur Erinnerung, ich verwende Lexoffice. Den Punkt "Weitere Aktionen - Abschreibung beenden" gibt es leider bei GWGs nicht. Gibt ja auch keine Abschreibung die beendet werden kann, wurde ja direkt abgesetzt. Löscht man das dann einfach? Das Konto für die Buchung wäre dann "Geringwertiges Wirtschaftsgut"?
Viele Grüße,
Jo
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Re: Gutschrift für Rückgabe (GWG)
P.S.: Nur nochmal zur Klarstellung: das GWG wurde direkt abgeschrieben und nicht in einen Sammelposten gepackt. Wenn ich löschen klicke, dann kommt die Nachricht "Falls Sie die Anlage jetzt löschen, war sie nie in Ihrem Firmenbesitz.", das klingt buchhalterisch nicht wirklich richtig
.

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