Gutschrift für Rückgabe (GWG)

Hallo,

ich habe vor Monaten ein Multifunktionsgerät gekauft, die Ausgabe als Geringwertiges Wirtschaftsgut verbucht und das Gerät ins Anlagenverzeichnis aufgenommen. Vor zwei Wochen habe ich das Gerät zurückgegeben und eine vollständige Erstattung des Kaufbetrags erhalten (inklusive Beleg).

Meine Fragen sind jetzt:

  • Wie verbuche ich diese Erstattung in Lexoffice?
  • Wie kann ich das Gerät aus der Anlagenliste ausbuchen?

Viele Grüße,
Jo

P.S.: Ich arbeite mit Lexoffice!

Hallo Jo,

da es Monate her ist, wie Du schreibst, würde ich es als Abgang buchen. Unter Anlagen das Anlagegut markieren und unten rechts bei Weitere Aktionen die Abschreibung beenden zum Zeitpunkt der Rückgabe. Den Erstattungsbetrag würde ich auf das gleiche Konto wie den Kaufbetrag buchen. Dies solltest Du aber ggf. nochmal mit einem Steuerbüro abklären.

Hallo Steve,

vielen Dank für die Antwort. Nochmal zur Erinnerung, ich verwende Lexoffice. Den Punkt „Weitere Aktionen - Abschreibung beenden“ gibt es leider bei GWGs nicht. Gibt ja auch keine Abschreibung die beendet werden kann, wurde ja direkt abgesetzt. Löscht man das dann einfach? Das Konto für die Buchung wäre dann „Geringwertiges Wirtschaftsgut“?

Viele Grüße,
Jo

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P.S.: Nur nochmal zur Klarstellung: das GWG wurde direkt abgeschrieben und nicht in einen Sammelposten gepackt. Wenn ich löschen klicke, dann kommt die Nachricht „Falls Sie die Anlage jetzt löschen, war sie nie in Ihrem Firmenbesitz.“, das klingt buchhalterisch nicht wirklich richtig :slight_smile:.

P.P.S: Wenn ich den Einnahmenbeleg als „Geringwertiges Wirtschaftsgut“ buche, taucht die Umsatzsteuer nicht in meiner Umsatzsteuer-Zahllast für die Voranmeldung auf. Das kommt mir auch verdächtig vor.

Stimmt, das mit dem GWG hatte ich übersehen. Sorry.

Löschen würde ich es nicht, da es ja genutzt wurde und etliche Wochen später erst wieder veräussert wurde.

Ich kann Dir leider nicht sagen, wie konkret der Abgang in lexoffice behandelt werden kann/muss. Aber den Verkauf als GWG buchen ist sicherlich nicht der korrekte Weg. In dem Falle dann vielleicht dochmal direkt über das ? den Support direkt kontaktieren und nachfragen.

Die Lösung dann gern als Feedback hier mit einstellen. :slight_smile: Danke.

Vom Lexoffice Support habe ich folgende Informationen zu dem Thema erhalten:

Da es sich bei GWG’s um Sofortabschreibungen handelt, können Sie auch keine Abschreibung beenden.
Da wir bei GWG’s nur die Sofortabschreibung abbilden können, muss die Abschreibung und der Abgang manuell im Zuge der Jahresabschlussarbeiten korrigiert werden. Befragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater. Dieser kann Ihnen dazu eine aussagekräftige Lösung nennen.

Auf meine Rückfrage, dass ich den Abgang der Anlage gerne im Buchungssystem kennzeichnen würde, habe ich folgende Antwort bekommen:

Sie können Anlagenabgänge buchen, nur nicht bezüglich GWG’s.
Diese können nur aus dem Anlagenverzeichnis gelöscht werden. Der Abgang kann in diesem Fall nicht gebucht werden.
Sie können diese Buchung nur extern durchführen bzw. vornehmen lassen.

Danke fürs Teilen der Info. Schade, dass dies offenbar (noch) nicht unterstützt wird. :frowning:

Schockierenderweise geht auch das nicht. Es scheint außer einer Stornierung keine Möglichkeit geben, ein Sofortabschreibung wieder aus dem Anlagenverzeichnis zu löschen. Die Frage ist jetzt: Storniere ich damit dann auch die Buchung? Das will ich auf keinen Fall, es soll ja nur das Gerät aus dem Verzeichnis gelöscht werden.